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Grundsteuer mit 2 Flurstücke

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    Grundsteuer mit 2 Flurstücke

    Hallo in die nette Runde,

    benötige Hilfe beim ausfüllen bei Elster.

    Besitze 2 Flurstücke, eins davon Bauland wo das Haus drauf steht (394qm) und ein weiteres Flurstück welches eine Erholungsfläche/Vogelschutzgehölz (340qm) ist.

    Kann mir jemand sagen wie ich dies bei Elster eingeben soll?

    Der Bodenrichtwert der beiden Flurstücke beim Kauf 2006 war bei 180€ bzw. 3€ je qm.

    Danke für die Hilfe.

    LG
    Rudi

    #2
    Welches Bundesland ? Welche Bodenrichtwerte werden jetzt ausgegeben ? 2006 ist uninteressant.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      Hallo Charlie,

      Danke fürs Fragen.

      Land wäre NRW und nur für ein Flurstück steht ein Bodenrichtwert drin (siehe Anhang)

      image.png

      VG
      Rudi

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        #4
        Dann erkläre die zweite Fläche in Zeile 4 von GW2 mit 0,00 €.
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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          #5
          Super Danke..

          nur noch eine letzte Frage. Welches wäre das richtige bei Menü: Enthalten in der/den in Anlage Grundstück, Zeile 4 angegebenen Fläche(n) des (Teil-)Grundstücks: 1,2 oder 3 und welche Zahl bei welchem Flurstück

          MERCI

          image.png

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            #6
            In deinem Fall beim ersten Flurstück 1 - erste Fläche auswählen und beim zweiten dann 2 - zweite Fläche.
            Freundliche Grüße
            Charlie24

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              #7
              Flurstück 1 welches keinen Bodenrichtwert hat und als Erholungsboden gilt bekommt erst Fläche? oder die erste Auswahl für das Bauland?

              Danke

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                #8
                Die Reihenfolge der Einträge bestimmst du selbst. Ich persönlich würde die bebaute Fläche als erste erfassen.
                Freundliche Grüße
                Charlie24

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                  #9
                  Gut,

                  auch als Laie es verstanden und bedanke mich ganz herzlich für den wahnsinnigen Support!!!

                  Toll das es solch Menschen gibt.

                  Alles gute

                  Gruß
                  Rudi

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                    #10
                    Jetzt habe ich gerade in einem anderen Beitrag gelesen, dass man die Bodenrichtwerte in NRW anhand von BORIS überprüfen sollte,

                    in den Anschreiben ist anscheinend öfter nichts eingetragen: https://forum.elster.de/anwenderforu...lurst%C3%BCcke
                    Freundliche Grüße
                    Charlie24

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                      #11
                      Danke für den Hinweis... der Bescheid ist raus. Denke das die Behörde dies dann prüfen wird und mir eine Fehleinschätzung dann zukommen lässt oder die Korrektur von 0,00 auf 2,20€ selbst vornimmt.

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