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Grundsteuer Thüringen (Wohnungen und Nutzfläche)

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    Grundsteuer Thüringen (Wohnungen und Nutzfläche)

    Hallo Elster-Freunde,

    wir würden für die Grundsteuerklärung möglichst alles korrekt angeben, sind uns bei einigen Sachen noch unsicher.

    Ausgangslage:
    Ein dreistöckiges Haus in der Provinz mit Nebengebäude, welches vor 1900 errichtet wurde. Das Gebäude war früher von drei Familien bewohnt und im Nebengebäude waren u.a. mal ein kleiner Schweinestall mit Dachboden für Heu u. ä. Aktuell wohnen im Haus zwei Familien.
    Die Großeltern (Eigentümer) im 2. OG und die Wohnung der Tochter besteht aus den Räumen des EG und 1. OG. Jetzt ist die Besonderheit, dass man teilweise ins Treppenhaus muss, um in die Räume einer Wohnung zu gelangen. Wenn die Großeltern von der Stube/Schlafzimmer in die Küche/Bad wollen, dann müssen Sie kurz ins Treppenhaus. Die alte Wohnung im 1. OG hat zwei Türen im Treppenhaus, hier kann man jedoch alle vier Räume erreichen ohne ins Treppenhaus zu müssen. Bei der alten Wohnung im EG war es auch so, nur hier wurde nachträglich ein Badezimmer eingebaut, was jetzt die Tür ins Treppenhaus hat. Ansonsten hat jede Wohnung ihren eigenen Stromzähler im Elektroschrank im Treppenhaus, Küche/Bad, Kühlschrank u.s.w.


    Jetzt sind wir uns aber bei der Konstellation unsicher:
    1.) Aus unserer Sicht sind es zwei Wohnungen. Dass eine Wohnung jetzt mehrere Eingangstüren hat, ist zwar untypisch, sollte aber nichts an der Definition von Wohnung ändern?

    2.) Es zählt damit als Zweifamilienhaus?

    Das Bewertungsgesetz definiert „Zweifamilienhaus“ wie folgt:
    „(6) Zweifamilienhäuser sind Wohngrundstücke, die nur zwei Wohnungen enthalten. Die Sätze 2 bis 4 von Absatz 5 sind entsprechend anzuwenden.“
    Es ist weder „Wohneigentum“, was vmtl. Eigentumswohnungen sind und es auch kein „Mietwohngrundstück“? Es war ursprünglich mal ein „Dreifamilienhaus“, was jetzt aber keine Rolle mehr spielt?


    Weiterhin gibt es noch das Schuppengebäude. Das Schuppengebäude enthält:

    Heizungsraum, Schuppen für Fahrräder, unter der Dachschräge ist der alte Heuboden wo jetzt Wäsche getrocknet wird und bissel Kisten mit Büchern stehen. Es gibt eine Werkstatt und einen Schuppen mit Motorrad und die alte Waschküche Was müsste hier noch alles angegeben werden?

    Elster sagt: "4 - Bei Mietwohngrundstücken: weitere Nutzflächen, die keine Wohnflächen sind (ohne Zubehörräume wie zum Beispiel Kellerräume, Waschküche)"

    Wenn Zweifamilienhaus, dann kein Mietwohngrundstück?


    1.) Der Heizungsraum: ist klar, der ist offensichtlich Heizungsraum
    2.) Waschküche: Es steht jetzt eine Waschmaschine für den Notfall drinnen, macht diesen Raum aber nicht zum „Bad“? Keine Ahnung was heute eine „Waschküche“ ist, aber da steht noch der alte Offen drinnen der ab und zu mal genutzt wird um Kleidung zu färben.
    3.) Fahrradschuppen: Ist ein Raum, unter der Treppe zum Heuboden wo einfach Fahrräder stehen. Ist ein Abstellraum außerhalb der Wohnung, muss nicht angegeben werden?
    4.) Werkstatt: Muss angegeben werden, hier stehen Bohrmaschine, Werkbank, Schränke mit Schrauben. Gehört zur Nutzfläche??
    5.) Motorradschuppen: Wäre ein Abstellraum, wenn er nicht sein ganzes Werkzeug da lagern würde? Nutzfläche? oder doch Garage?
    6.) Heuboden: Da sind Spannplatten unterm Dach angebracht, damit der Dreck von den Dachziegeln nicht auf die Wäsche purzelt. Wird damit aber nicht zum „ausgebauten Dachboden“.
    7.) Ansonsten hängt noch das alte 1x1m Plumpsklo am Nebengebäude. Worum handelt es sich da? :-) Ist vom Hof aus zu erreichen.

    Mit freundlichen Grüßen


    #2
    Wenn Zweifamilienhaus, dann kein Mietwohngrundstück?
    Richtig ! Es gibt aber auf dem Grundstück ohnehin keine betrieblichen Nutzflächen, die erklärt werden müssten, das sind ja alles

    private Nutzflächen, die nach Bundesrecht nicht bewertungserheblich ist. Ein Raum mit einer Waschmaschine ist kein Bad, Abstellräume außerhalb

    der Wohnungen rechnen ebenfalls nicht zur Wohnfläche, das gilt auch für die Hobbywerkstatt. Unter Garagen versteht man Gebäude, die als Abstellplatz

    für einen PKW nutzbar sind, das müsst ihr selbst einschätzen.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

    Kommentar


      #3
      Vielen Dank für die Antwort :-)


      wir sind noch etwas irritiert, weil auf dem bisherigen Grundsteuerbescheid "Mitwohngrundstück" stand. Ist ja offensichtlich falsch, da das Gebäude (seit der Wende) nur noch zwei Wohnungen enthält. Hat wohl nie Jemand korrigiert/hinterfragt und wir haben jetzt vmtl. immer ein paar Euro zu viel gezahlt.

      Sollte an sich kein Problem sein. Ich geh mal davon aus, dass es in dem Fall noch mal zu Nachfragen kommen könnte wenn jetzt plötzlich die Grundstücksart anders ist.

      Mit freundlichen Grüßen

      Kommentar


        #4
        Hat wohl nie Jemand korrigiert/hinterfragt und wir haben jetzt vmtl. immer ein paar Euro zu viel gezahlt.
        Diesen Rückschluss kann man nicht unbedingt ziehen. Bei uns ist 2013 versehentlich ein Mietwohngrundstück mit 3 Wohnungen

        zu einem Zweifamilienhaus umdeklariert worden, am Einheitswert hat sich da nichts geändert.
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
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