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Erstattung der zu viel bezahlten Abgeltungssteuer wegen Doppelbesteuerung

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    Erstattung der zu viel bezahlten Abgeltungssteuer wegen Doppelbesteuerung

    Hallo zusammen,

    ich habe 2021 Dividenden norwegischer Unternehmen erhalten. Norwegen zieht 25% Quellensteuer ab. Angerechnet wird davon auf die deutsche Steuer nichts.
    Über einige Seiten habe ich herausbekommen, dass man mit einem Antrag bei der norwegischen Steuerbehörde 10% aus Norwegen zurückholen kann und die restlichen 15% über die deutsche Steuererklärung.

    Jetzt versuche ich herauszufinden, wie ich das in der Anlage KAP genau eingeben muss. Auf einigen Seiten und auch hier im Forum stand, dass das unter "Anrechenbare noch nicht angerechnete ausländische Steuern" (Zeile 41) eintragen soll. Ich habe die Dividenden-Bruttobeträge zusammengerechnet und die 15% davon in diese Zeile eingetragen.
    Aber ich muss doch auch andere Zeilen ausfüllen: Wieviel Kapitalertragssteuer (Zeile 37), Solidaritätszuschlag, usw? Dazu habe ich alle Angaben aus den Stuerbescheinigungen meiner zwei Depobanken übernommen. Ist das wirklich notwendig (da alle anderen Kapitalerträge bereits richtig angerechnet wurden)?

    Hat das vielleicht Jemand bereits gemacht und kann mir da helfen bzw. mein Vorgehen bestätigen?

    Danke schon Mal im Voraus für die Hilfe!

    #2
    Hallo,
    da ich bisher nur Schweiz und Frankreich kenne, habe ich kurz die Frage im Google eingegeben, hier ein Link mit der Anleitung.
    https://investmentsparen.net/steuern...r-in-norwegen/

    Zur Anlage KAP:
    Man muss zwischen Günstigerprüfung und Überprüfung des Steuereinbehalts unterscheiden.
    Am besten nimmst du dir wenn du dir nicht sicher bist die Günstigerprüfung und trägst alle Erträge ein, dann bekommst du auch garantiert die „günstigste“ Berechnung.

    Gruß
    Sonja

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      #3
      Kleiner Ausflug ins Steuerrecht insbesonder ins DBA Norwegen:
      - wenn du deiner Bank in Norwegen eine Ansässigkeitsbescheinigung von deinem in Deutschalnd zuständigen FA vorlegst, werden in Zukunft bereits nur die zulässigen 15% Steuer einbehalten (vgl. Artikel 10 DBA Norwegen).
      - die Dividene wird in Deutschland versteuert und die norwegische Quellensteuer (aber nur 15%) angerechnet
      - die ausländische Steuer hats du bereits korrekt eingetragen
      - KESt und Soli dazu kannst du nicht eintragen, da keine einbehalten wurde. Das Anrechnungsvolumen wird vom FA im Einkommensteuerbescheid ermittelt
      - wenn deine anderen Kapitalerträge aus dem Inland stammen und zutreffend mit KESt belastet wurden, brauchst du diese in der Anlage KAP nicht aufführen. In diesem Fall musst du aber einen Antrag auf Überprüfung des Steuereinbehaltes stellen und auch den bereits verbrauchten Sparerfreibetrag erklären. Es schadte aber nichts, alle Kapitalerträge zu erklären und die Günstigerprüfung zu beantragen
      Mit freundlichen Grüßen

      Beamtenschweiß
      ----------------------------------------------------------------------------------------------------------

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        #4
        Da die ausländischen Steuern nur angerechnet, nicht erstattet werden, müssen aber schon Kapitalerträge erklärt werden, die zu einer Steuer führen, von der die ausländische Steuer abgezogen werden kann.

        Insofern ist auch Grundversorgung, dass der Freibetrag insgesamt überschritten wird, sonst hat die Anrechnung der ausländischen Steuern keinen Effekt.

        Kommentar


          #5
          Zitat von Sonja66 Beitrag anzeigen
          Hallo,
          da ich bisher nur Schweiz und Frankreich kenne, habe ich kurz die Frage im Google eingegeben, hier ein Link mit der Anleitung.
          https://investmentsparen.net/steuern...r-in-norwegen/

          Zur Anlage KAP:
          Man muss zwischen Günstigerprüfung und Überprüfung des Steuereinbehalts unterscheiden.
          Am besten nimmst du dir wenn du dir nicht sicher bist die Günstigerprüfung und trägst alle Erträge ein, dann bekommst du auch garantiert die „günstigste“ Berechnung.

          Gruß
          Sonja
          Hallo Sonja,
          auf der Seite war ich auch schon. Auf dieser Seite stehen nur leider keine Details, wie man was in der Steuererklärung einträgt.
          Das mit Günstigerprüfung werde ich wohl machen. Daher ist es sinnvoll alles aus den Jahresbescheinigung der Depotbank einzutragen.

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            #6
            Zitat von Beamtenschweiß Beitrag anzeigen
            Kleiner Ausflug ins Steuerrecht insbesonder ins DBA Norwegen:
            - wenn du deiner Bank in Norwegen eine Ansässigkeitsbescheinigung von deinem in Deutschalnd zuständigen FA vorlegst, werden in Zukunft bereits nur die zulässigen 15% Steuer einbehalten (vgl. Artikel 10 DBA Norwegen).
            - die Dividene wird in Deutschland versteuert und die norwegische Quellensteuer (aber nur 15%) angerechnet
            - die ausländische Steuer hats du bereits korrekt eingetragen
            - KESt und Soli dazu kannst du nicht eintragen, da keine einbehalten wurde. Das Anrechnungsvolumen wird vom FA im Einkommensteuerbescheid ermittelt
            - wenn deine anderen Kapitalerträge aus dem Inland stammen und zutreffend mit KESt belastet wurden, brauchst du diese in der Anlage KAP nicht aufführen. In diesem Fall musst du aber einen Antrag auf Überprüfung des Steuereinbehaltes stellen und auch den bereits verbrauchten Sparerfreibetrag erklären. Es schadte aber nichts, alle Kapitalerträge zu erklären und die Günstigerprüfung zu beantragen
            Hallo Beamtenschweiß,

            ich bin nich bei einer norwegischen Bank. Ich halte bei der ING und DAB Aktien eines norwegischen Unternehmens, das Dividenden ausschüttet.
            Diese Dividenden werden doppelt besteuert. Hier ein Auszug aus der Dividendenabrechnung:

            Nominale 130,00 Stück
            Zins-/Dividendensatz 3,00 NOK
            Ex-Tag 09.04.2021
            Zahltag 16.04.2021
            Brutto NOK 390,00
            QuSt 25,00 % (EUR 9,75) NOK 97,50
            Zwischensumme NOK 292,50
            Umg. z. Dev.-Kurs (10,000439) EUR 29,25
            Kapitalertragsteuer 25,00% EUR 9,75
            Solidaritätszuschlag 5,50% EUR 0,53
            Gesamtbetrag zu Ihren Gunsten EUR 18,97

            KapSt-pflichtiger Kapitalertrag 39,00 EUR
            Sparer-Pauschbetrag vor Ertrag 0,00 EUR

            D.h. von den ca. 39 EUR (390 NOK) Dividende werden mir über 50% abgezogen.

            Norwegen unterscheidet zwischen zwei Möglichkeiten zur Steuerrückerstattung: Antrag auf "shielding deduction" oder über DBA. Da die Banken in Deutschland nicht wissen für welchen Weg man sicht entscheiden, wird nichts automatisch angerechnet.
            Daher versuche ich zunächst über die Steuererklärung die 15% anrechnen zu lassen und dann möchte ich die restlichen 10% von der norwegischen Steuerbehörde zurückholen.
            Dazu brauche ich dann die Ansässigkeitsbescheinigung und die Dividendenabrechnungen. Das kann ich aber nachträglich für mehrere Jahre (bis 5 Jahre) machen. Daher warte ich noch.

            Hätte nicht gedacht, dass es so kompliziert wird, da überall steht, dass es einfach sein soll.

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              #7
              Zitat von multi Beitrag anzeigen
              Da die ausländischen Steuern nur angerechnet, nicht erstattet werden, müssen aber schon Kapitalerträge erklärt werden, die zu einer Steuer führen, von der die ausländische Steuer abgezogen werden kann.

              Insofern ist auch Grundversorgung, dass der Freibetrag insgesamt überschritten wird, sonst hat die Anrechnung der ausländischen Steuern keinen Effekt.
              Hallo multi,

              den überschrittenen Freibetrag habe ich auch eingetragen.

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                #8
                Das wundert mich nun allerdings, wenn das ganze über eine inländische Bank läuft gibt es normalerweise solche Probleme nicht. Dass solltest du ggf. für die Zukunft mit der INg klären.
                Mit freundlichen Grüßen

                Beamtenschweiß
                ----------------------------------------------------------------------------------------------------------

                Kommentar


                  #9
                  Zitat von Beamtenschweiß Beitrag anzeigen
                  Das wundert mich nun allerdings, wenn das ganze über eine inländische Bank läuft gibt es normalerweise solche Probleme nicht. Dass solltest du ggf. für die Zukunft mit der INg klären.
                  Die ING würde mutmaßlich, wenn da jemand antwortet, der sich auskennt, auf https://www.bzst.de/SharedDocs/Downl...cationFile&v=4 verweisen, nach der inländische Banken von in Norwegen einbehaltener Quellensteuer exakt 0% bei der Abgeltungssteuer anrechnen dürfen. Allerdings gehe ich davon aus, dass die 15% anrechenbare, aber noch nicht angerechnete Quellensteuer in der Steuerbescheinigung ausgewiessen ist, so dass die nur abgetippt werden muss.

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