Hallo zusammen,
vorweg erstmal vielen Dank für die unermüdlichen und geduldigen Leute hier, die sich Zeit für all die Fragen zur Grundsteuererklärung nehmen, sie fordert doch einiges ab.
Ich bin leider auch auf Fragen gestoßen, die sich mit der offiziellen „Übersicht zur Grundsteuerreform“ (hrsg. Bayerisches Staatsministerium) für mich nicht eindeutig beantworten lassen. Da ich über die Forensuche nicht wirklich fündig wurde, eröffne ich nun diesen Thread. Sollten sich woanders bereits Antworten finden, verlinkt diese gerne.
Ausgangssituation
Es handelt sich hier um ein Grundstück mit einem Wohngebäude (3 Wohnungen) und Nebengebäuden in Bayern. Die Nutzung erfolgt ausschließlich zu Wohnzwecken, eine gewerbliche Nutzung liegt nicht vor. Grundstück und alle Gebäude gehören anteilig zwei Eigentümern.
1.Treppenhaus
Wird das allgemeine Treppenhaus im Wohngebäude, über das die Wohnungen erreicht werden, als Wohn- oder Nutzfläche angegeben oder gar nicht?
2. Nebengebäude
Nebengebäude A besteht aus diesen Räumen:
Die Garage wird m.E. mit 0 qm angesetzt, da diese kleiner als 50 qm ist. Das Nebengebäude B gebe ich auch mit 0 qm an, weil es kleiner als 30 qm ist.
Zu den anderen Räumen finde ich in o.g. Übersicht nur einen Hinweis, der für mich aber nicht eindeutig ist:
„Die Grundflächen von Zubehörräumen (z.B. Keller- und Abstellräume, Waschküchen und Trockenräumen, Bodenräume und Heizungsräume) gehören nicht zur Wohnfläche, das heißt sie werden bei der Grundsteuerberechnung überhaupt nicht berücksichtigt.“
Und wenn ich mir den Bereich „Nutzfläche“ ansehe, lesen sich die aufgeführten Beispiele immer sehr gewerblich: Teeküchen, Büroräume, Verkaufsräume, Werkhallen, Umkleideräume… Aber gewerblich ist es bei uns ja nicht.
Zudem gibt es da noch den Artikel „Weder Wohn- noch Nutzfläche“, der aktuell auf verschiedenen Seiten veröffentlicht ist und wonach Treppenhäuser, Heizungsräume oder Abstellräume außerhalb der Wohnung gar nicht gemeldet werden müssen?!
Wie Ihr seht, bin ich ziemlich irritiert, ob und wie die einzelnen Räume einzuordnen sind und bitte um Hilfe.
Es wäre schön, wenn hier jemand seine Einschätzung geben könnte.
LG Rudi
vorweg erstmal vielen Dank für die unermüdlichen und geduldigen Leute hier, die sich Zeit für all die Fragen zur Grundsteuererklärung nehmen, sie fordert doch einiges ab.
Ich bin leider auch auf Fragen gestoßen, die sich mit der offiziellen „Übersicht zur Grundsteuerreform“ (hrsg. Bayerisches Staatsministerium) für mich nicht eindeutig beantworten lassen. Da ich über die Forensuche nicht wirklich fündig wurde, eröffne ich nun diesen Thread. Sollten sich woanders bereits Antworten finden, verlinkt diese gerne.
Ausgangssituation
Es handelt sich hier um ein Grundstück mit einem Wohngebäude (3 Wohnungen) und Nebengebäuden in Bayern. Die Nutzung erfolgt ausschließlich zu Wohnzwecken, eine gewerbliche Nutzung liegt nicht vor. Grundstück und alle Gebäude gehören anteilig zwei Eigentümern.
1.Treppenhaus
Wird das allgemeine Treppenhaus im Wohngebäude, über das die Wohnungen erreicht werden, als Wohn- oder Nutzfläche angegeben oder gar nicht?
2. Nebengebäude
Nebengebäude A besteht aus diesen Räumen:
- Raum 1: Garage (25 qm)
- Raum 2: Heizungsraum des Wohngebäudes mit Heizung und Heizöltanks (15 qm)
- Raum 3: Hausanschlussraum des Wohngebäudes (Elektro, Wasser und TK) mit Werkbank (15 qm)
- Raum 4: Eckbank, Küchenzeile, Holzlager, Fahrräder (25 qm)
Die Garage wird m.E. mit 0 qm angesetzt, da diese kleiner als 50 qm ist. Das Nebengebäude B gebe ich auch mit 0 qm an, weil es kleiner als 30 qm ist.
Zu den anderen Räumen finde ich in o.g. Übersicht nur einen Hinweis, der für mich aber nicht eindeutig ist:
„Die Grundflächen von Zubehörräumen (z.B. Keller- und Abstellräume, Waschküchen und Trockenräumen, Bodenräume und Heizungsräume) gehören nicht zur Wohnfläche, das heißt sie werden bei der Grundsteuerberechnung überhaupt nicht berücksichtigt.“
Und wenn ich mir den Bereich „Nutzfläche“ ansehe, lesen sich die aufgeführten Beispiele immer sehr gewerblich: Teeküchen, Büroräume, Verkaufsräume, Werkhallen, Umkleideräume… Aber gewerblich ist es bei uns ja nicht.
Zudem gibt es da noch den Artikel „Weder Wohn- noch Nutzfläche“, der aktuell auf verschiedenen Seiten veröffentlicht ist und wonach Treppenhäuser, Heizungsräume oder Abstellräume außerhalb der Wohnung gar nicht gemeldet werden müssen?!
Wie Ihr seht, bin ich ziemlich irritiert, ob und wie die einzelnen Räume einzuordnen sind und bitte um Hilfe.
Es wäre schön, wenn hier jemand seine Einschätzung geben könnte.
LG Rudi
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