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GbR - Muss ich Anlage FE 1 erstellen?

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    GbR - Muss ich Anlage FE 1 erstellen?

    Ich habe eine GbR mit mein Bruder aus Gewebebetrieb 50% aufgeteilt.

    Ich habe die Anlage Hauptvordruck und Anlage FB ausgefühlt. Anlagen FE 2, FE 3, FE 4, FE 5, FE-KAP, FE-AUS entsprechen nicht mit der Eigenschaften unserer Gesellschaft. Deshalb muss ich sie nicht ausfühllen.
    Muss ich noch Anlage FE 1 ausfühlen?

    #2
    Für die vollständige Abgabe einer Feststellungserklärung sind Angaben auf mindestens folgenden Anlagen erforderlich:
    • Hauptvordruck
    • Anlage FB
    • Einkünfte/Anlage FE 1
    Quelle: https://www.elster.de/eportal/formul...rmulare/fein90

    Beim Hauptvordruck handelt es sich übrigens nicht um eine Anlage, sondern, ähm, um den Hauptvordruck.

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