Beschäftigungsort bei doppelter Haushaltsführung in Zeile 94 von Anlage N

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  • Gast

    #1

    Beschäftigungsort bei doppelter Haushaltsführung in Zeile 94 von Anlage N

    Ist bei Elster Online in Zeile 94 der Anlage N für die doppelte Haushaltsführung als "Beschäftigungsort" der Ort der ersten Tätigkeitsstätte oder der (naheliegende aber mit der PLZ nicht identische) Ort des Zweitwohnsitzes gefragt? - und welcher der beiden Standorte ist wiederum bei der Berechnung der konkreten Entfernung zum Erstwohnsitz für die wöchentlichen Familienheimfahrten entscheidend?
  • Beamtenschweiß
    Erfahrener Benutzer
    • 10.04.2014
    • 3014

    #2
    Beschäftigungsort ist, wie der Name schon sagt, der Ort an dem du beschäftigt bist - ergo die erste Tätigkeitsstätte.
    Mit freundlichen Grüßen

    Beamtenschweiß
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    Kommentar

    • XaverWdg
      Erfahrener Benutzer
      • 18.02.2017
      • 1048

      #3
      Hier kann man das Ganze auf 65 Seiten nachlesen

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