Hallo in die Runde,
wir sind gerade dabei unsere Grundsteuererklärung zu machen.
Jetzt ist uns bei dem zweiten Grundstück aufgefallen, dass das erste Grundstück nochmals aufgelistet ist.
(ein Teil von Grundstück 1 wird als Landwirtschaftliche Fläche beim Betrieb in Grundstück 2 genutzt)
Muss ich dann bei der ersten Erklärung die Fläche auf das Wohnhaus beschränken und bei Grundstück 2 dann nur den landw. Teil einbeziehen?
LG Tina
(mein erster Forumsbeitrag )
wir sind gerade dabei unsere Grundsteuererklärung zu machen.
Jetzt ist uns bei dem zweiten Grundstück aufgefallen, dass das erste Grundstück nochmals aufgelistet ist.
(ein Teil von Grundstück 1 wird als Landwirtschaftliche Fläche beim Betrieb in Grundstück 2 genutzt)
Muss ich dann bei der ersten Erklärung die Fläche auf das Wohnhaus beschränken und bei Grundstück 2 dann nur den landw. Teil einbeziehen?
LG Tina
(mein erster Forumsbeitrag )
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