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    Dumme Frage

    Guten Morgen Forum!

    Soweit ich es übersehe bekommt man hier auf alle Fragen eine Antwort.
    Ich versuche es mal mit einer dummen Frage:

    Wieso ist es erforderlich, dass die Eigentümer die Angaben aus den Bescheiden manuell in die Formulare eintragen?
    Wieso sind die Angaben aus den Bescheiden nicht bereits Inhalt der Formulare und müssen durch die Anwender nur bestätigt oder ggfls. ergänzt (z.B.Wohnfläche) oder korrigiert (z.B. Bodenwert) werden?

    Ratlose Grüße

    #2
    Da dies ein reines Anwenderforum ist, wirst du nur Vermutungen bekommen.

    Ein Grund dürfte sein, dass die Grundsteuer in Mein Elster ziemlich deutlich mit der heißen Nadel gestrickt wurde. Das automatische Einsammeln von Daten aus verschiedenen Quellen wie Grundbuch, Boris etc. dürfte aber komplex sein. (Die Alternativlösung des Bundes, die mehr automatisch ausfüllt, kam z.b. deutlich später, obwohl sie nur einen Teil der Fälle abbildet)

    Die weniger nette Vermutung ist, dass diese Daten nicht nur aus diversen Quellen stammen, sondern teilweise auch sehr alt. Es dürfte davon auszugehen sein, dass ein nicht geringer Teil der Daten nicht oder nicht mehr stimmt. Es wird also quasi an die Bürger die Aufgabe ausgelagert, die Daten manuell konsistent zusammenzustellen. Ob die Qualität der Daten, die der Bürger abliefert, ausreichend ist, ist eine interessante Frage

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      #3
      Guten Morgen multi!

      Vielen Dank für Deine Vermutungen.
      Die Vermutungen helfen mir sehr dabei mein Weltbild zu kalibrieren.

      Deine Vermutung zu der Qualität der Daten möchte ich aufgreifen und die Vermutung beisteuern, dass es ab 2025 für die Finanzämter zahlreiche Widersprüche zu bearbeiten sein werden ...

      Beste Grüße und ein schönes Wochenende

      Kommentar


        #4
        "Ob die Qualität der Daten, die der Bürger abliefert, ausreichend ist, ist eine interessante Frage"
        Eine interessante Frage ist, ob die Qualität eher zu Lasten des Steuerpflichtigen ist oder umgekehrt.

        Kommentar


          #5
          Wenn ich mir die Regelungen in Bayern vor Augen führe, mussten hier erstmals Angaben zu Nebengebäuden und deren Nutzflächen gemacht werden,

          die in der bisherigen Einheitsbewertung überhaupt nicht vorkommen. Das hat bei uns in immerhin 3 von 5 Erklärungen eine Rolle gespielt. Außerdem habe

          ich bei einem Objekt festgestellt, dass die Erneuerung eines Balkons Ende 2020 eine Neuberechnung der Wohnfläche erforderlich macht. Ohne die jetzige

          Grundsteuererklärung wäre ich überhaupt nicht auf den Gedanken gekommen, dass eine Balkonerneuerung bewertungsrelevant sein kann.
          Freundliche Grüße
          Charlie24

          Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
          Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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            #6
            Ich kann aus meiner eigenen beruflichen Erfahrung sagen, dass die Datenqualität in den Bewertungsakten teilweise sehr dürftig ist.
            Ursache ist hierbei aber nicht Schlamperei seitens der Verwaltung, sondern die Tatsache, dass unsere lieben Mitmenschen oftmals ihrer bestehenden Erklärungspflicht nicht nachkommen und vorgenommene An-/Umbauten an ihren Häusern nicht angezeigt haben. Habe bei Kunden schon erlebt, dass das Haus als EFH bewertet wurde (auf Grund veralteter Daten) obwohl durch vorgenommene Umbauten längst drei - vier Wohnungen in dem Haus vorhanden waren.

            Von daher finde ich es sehr vernünftig, dass zumindest gewisse Daten wie z.B. Wohnfläche manuell von den Eigentümern abgefragt werden. Eine vorausgefüllte Erklärung hinsichtlich EW-Nummern und Flurstücken welche unter der EW-Nummer geführt werden, wäre aber dennoch nett gewesen.
            Mit freundlichen Grüßen

            Beamtenschweiß
            ----------------------------------------------------------------------------------------------------------

            Kommentar


              #7
              Zitat von Rh.-Wd. Beitrag anzeigen
              ... die Vermutung beisteuern, dass es ab 2025 für die Finanzämter zahlreiche Widersprüche zu bearbeiten sein werden ...
              Wohl kaum, es sei denn die Leute sind extrem lesefaul:

              Die Bescheide der Finanzämter über die Grundstückswerte (!!!) kommen doch viel früher, teilweise kommen sie jetzt schon laut Posts hier im Forum. Das muss auch so sein, denn die Kommunen können erst mit diesen Daten den passenden Hebesatz festlegen, damit das Grundsteuerniveau in etwa gleich bleibt. wenn die späteren Grundsteuerbescheide kommen (vielleicht ab Herbst 2024 ?), richtet sich Dein Widerspruch gegen die Gemeinde und nicht gegen das Finanzamt. Und da kannst Du nur noch vortragen, dass der Hebesatz nicht o.k. ist oder dass nicht der Grundstückswert laut Bescheid des Finanzamts genommen wurde. Gegen den Grundstückswert kannst Du Dich dann nicht mehr wehren. Das musst Du klar auseinanderhalten, das sind zwei verschiedene Dinge !
              Schönen Gruß

              Picard777

              P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

              Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

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                #8
                Eine vorausgefüllte Erklärung hinsichtlich EW-Nummern und Flurstücken welche unter der EW-Nummer geführt werden, wäre aber dennoch nett gewesen.
                Mag sein, aber die hätte bei meiner Stückländerei dann auch nicht gestimmt. In dem Info-Schreiben des Finanzamts war ein Waldstück aufgeführt,

                das bereits 2016 verkauft wurde, andererseits fehlte eine Ackerfläche, wobei ich aus dem letzten Einheitswertbescheid von 2011 nicht ablesen kann, ob die

                in der Bewertung wirklich fehlt oder nur versehentlich nicht aufgeführt ist. Geprüft habe ich diese Einheitsbewertung nämlich damals nicht, dafür boten die

                insgesamt niedrigen Werte einfach keinen Anlass.
                Freundliche Grüße
                Charlie24

                Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
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                  #9
                  Bei meinem EFH fehlte im Info-Schreiben auch ein Anteil an einem Mini-Grundstück mit der gemeinsamen Hebeanlage mit den Nachbarn.
                  Schönen Gruß

                  Picard777

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