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Grundsteuer NRW, Garage auf Landwirtschaftlicher Fläche

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    Grundsteuer NRW, Garage auf Landwirtschaftlicher Fläche

    Hallo zusammen,
    ich hab eine Frage: das Wohngebäude auf Flurstück 1 ist ja relativ klar, die zugehörige Garage steht jedoch auf dem Nachbarflurstück 2 welches als landwirtschaftliche Fläche gelistet ist.

    Wie gehe ich hier korrekterweise vor, was mich auch etwas irritiert ist der "rosa Streifen" auf dem die Garage steht, wird hier der ganze Streifen berücksichtigt? Beide Flurstücke sind zu 100% mein Eigentum und befinden sich im Außenbereich.


    Vielen Dank.

    image.png

    #2
    ... was mich auch etwas irritiert ist der "rosa Streifen" auf dem die Garage steht, wird hier der ganze Streifen berücksichtigt?
    Das entspricht der üblichen Abgrenzung von Wohnbauflächen zu Landwirtschaftsflächen. Die Garage braucht Zufahrten von der Straße und dass man

    auch die Flächen hinter der Garage dem Wohngrundstück zuordnet, ist gängige Praxis.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      Danke dir!

      also bewerte ich das Grundstück entsprechend den Bodenrichtwerten Wohnbau zu Landwirtschaft nach Quadratmetern, hab das grad mal ausgerechnet sollten 166 + 1077 = 1243qm sein.

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        #4
        Eigentlich sollten die Teilflächen aus dem Liegenschaftskataster ablesbar sein. Wir haben so eine Garage auf einem unmittelbar an unser Wohnhaus

        angrenzendem Flurstück und da ist dann im Liegenschaftskataster eine Fläche von 98 m² als Wohnbaufläche ausgewiesen.
        Freundliche Grüße
        Charlie24

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          #5
          jetzt wo du es sagst, hab ich aber fast richtig gemessen/gerechnet mit meinen rechtwinkligen Dreiecken... ^^
          image.png


          denke damit kann ich erstmal loslaufen,

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            #6
            so ich bin ein ganzes Stück weiter, so hoffe ich - würde aber trotzdem gern noch einmal nachhaken ob das so passt oder ob ich auf dem Holzweg bin.

            Ich hab nämlich für die beiden Flurstücke auch zwei Aktenzeichen, wovon eins auch nur eine landwirtschaftliche Nutzung zulässt. Ich hab mich deshalb von der Zuordnung Aktenzeichen zu Flurstück gelöst und stattdessen die Aktenzeichen mit den Wirtschaftlichen Einheiten verheiratet.

            Aktenzeichen 1, Wohngebäude:
            Wohngebäude mit 2 Garagen, Flurstück 1 plus 154qm aus dem Flurstück 2, jeweils mit dem Bodenrichtwert für Wohngebäude was ja auch formal korrekt ist.

            Aktenzeichen 2, Landwirtschaftliche Fläche:
            Amtliche Größe 1243qm, davon 1089qm Landwirtschaftlich genutzt mit Ertragsmesszahl 512, für die 154qm die bereits in AZ1 erklärt sind hab ich keine weiteren Angaben gemacht.

            Das kann ich so fehlerfrei eingeben, die Frage ist ob das auch so im Sinne des Erfinders ist. Was mich dahin geführt hat ist das auf dem einen Brief auch steht: Flurstück 2 tlw, von daher gehe ich davon aus das ich auf dem Aktenzeichen auch nur teilweise und gar nicht das gesamte Flurstück erklären muss?

            Passt das so, zumindest könnte ich das fehlerfrei abschicken?

            Danke!
            Zuletzt geändert von CKone; 17.10.2022, 18:25.

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              #7
              Passt das so, zumindest könnte ich das fehlerfrei abschicken?
              Das sollte passen. Die 154 m² kann man in der Anlage GW3 nicht als Nutzung erfassen, so dass sie dort kommentarlos wegfallen.
              Freundliche Grüße
              Charlie24

              Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
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                #8
                prima, dann hab ich den richtigen Riecher gehabt.
                Macht es sinn bei den Bemerkungen noch mal n Zweizeiler einzufügen, dass die Differenz unter Aktenzeichen 1 zur wirtschaftlichen Einheit des Gebäudes xyz zu finden ist oder einfach kommentarlos entfallen lassen?

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                  #9
                  Macht es sinn bei den Bemerkungen noch mal n Zweizeiler einzufügen, dass die Differenz unter Aktenzeichen 1 zur wirtschaftlichen Einheit des Gebäudes xyz zu finden ist oder einfach kommentarlos entfallen lassen?
                  Notwendig ist das nicht ! Wenn man unter Ergänzende Angaben etwas einträgt, wird die Erklärung generell zur personellen Bearbeitung ausgesteuert.

                  Davon sind die Beschäftigten der Finanzämter nicht unbedingt begeistert. Falls die Erklärung ohne solche Erläuterungen zur Bearbeitung ausgesteuert

                  wird, sieht der Finanzbeamte den Grund für die fehlende Fläche ja auch selbst. Die Finanzämter haben bekanntlich Zugang zu den Liegenschaftsdaten.
                  Freundliche Grüße
                  Charlie24

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