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Wo trage ich die monatlichen Kosten für Rechtstexte ein?

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    Wo trage ich die monatlichen Kosten für Rechtstexte ein?

    Hi,

    bin gerade dabei die einzelnen Ausgaben ihren Bereichen bei der EÜR zuzuordnen.

    Bin am überlegen, wo ich den monatlichen Betrag der IT Rechtskanzlei (für Rechtstexte wie Impressum und Widerrufsrecht) zuordnen soll? Habe im Internet nichts dazu gefunden.




    Lg Martial87

    #2
    Fremdleistungen gehören in Zeile 27. Allerdings keine Monatsbeträge!

    Kommentar

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