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Grundsteuererklärung - 1 Grundstück, 1 Besitzer, 2 Aktenzeichen

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    Grundsteuererklärung - 1 Grundstück, 1 Besitzer, 2 Aktenzeichen

    Hallo Liebe Forum Mitglieder,

    ich habe folgendes Problem:

    Mein Vater hat für mein Elternhaus 2 Schreibens also 2 Aktenzeichen zur Grundsteuererklärung bekommen:


    1 Flurstück mit einem Wohngebäude mit insgesamt 2 Wohnungen, die erste ist Privat die 2. Vermietet

    Das Grundstück hat eine Fläche von 701qm

    Das 1. AZ ist betitelt mit "Wohnungseigentum Nr. 1"
    Das 2. AZ ist betitelt mit "Wohnung Nr.2"

    Jeweils Zähler / Nenner 1/2

    Ich meine, dass ich in GW2, 4 -Angaben zu Grund und Boden bei der Grundstücksfläche je Aktenzeichen 350qm setzen muss. Ist das Korrekt?

    Bei der Angabe der Wohnungen stellt sich mir nun die Frage: Ist hier je Aktenzeichen eine Wohnung, oder sind beide Wohnungen in beiden Aktenzeichen einzutragen?

    Vielen Dank vorab für Eure Meinungen


    #2
    Hallo! Welches Bundesland ist das?
    Wenn bei beiden Aktenzeichen je eine Wohnung genannt ist, so gilt jedes Aktenzeichen nur für eben diese genannte Wohnung als sogenannte „wirtschaftliche Einheit“.
    Woher stammt die Angabe „Zähler / Nenner 1/2“?
    Haben beide denselben Anteil (½) am Gesamtflurstück/Grundstück?
    Viele Grüße vom Analytikus

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      #3
      Hallo,

      danke für deine Antwort. Es ist in Rheinland-Pfalz. Die Angabe mit Zähler und Nenner 1/2 steht so in den Anschreiben und den beigefügten Ausfüllhilfen.

      Also sollte die Angabe von 350qm je Aktenzeichen stimmen, oder?

      Die Wohnungen selbst sind ja nicht in der Ausfüllhilfe angegeben. Aber in den Anschreiben zu den Aktenzeichen steht jeweils:

      "Nach unseren Angaben waren Sie am 1. Januar 2022 Eigentümer von Grundbesitz in .......... Wohnungseigentum Nr. 1"

      beziehungsweise

      "Nach unseren Angaben waren Sie am 1. Januar 2022 Eigentümer von Grundbesitz in .......... Wohnung Nr. 2"


      Also vermute ich mal, dass je Aktenzeichen nur die jeweilige Wohnung angeben muss?

      Viele Grüße
      Zuletzt geändert von TS1986; 16.10.2022, 12:36.

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        #4
        Also vermute ich mal, dass je Aktenzeichen nur die jeweilige Wohnung angeben muss?
        Richtig, nur das jeweilige Wohnungseigentum ist die wirtschaftliche Einheit, für die die Erklärung erstellt wird.
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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          #5
          Hallo Liebe Forum Mitglieder,

          ich hätte eine Frage bezüglich der wirtschaftlichen Einheit Zähler/Nenner: Es handelt sich um zwei Wohnungen EG + OG. Für jedes dieser Wohnungen ist ein Schrieb gekommen. D.h. es müssten ja auch zwei Erklärungen abgegeben werden. Es handelt sich aber nur um ein gemeinsames Grundstück.

          also zusammengefasst: Bundesland Niedersachsen/ 1 Grundstück / 2 Wohneinheiten / Besitzer des Ganzen - Mann + Frau je zur Hälfte. Müsste hier bei wirtschaftliche Einheit auch 1 bei Zähler und 2 bei Nenner rein wie bei der Eigentümerverhältnissen auch? Eine Wohnung wird übrigens selbst bewohnt, die andere stehet seit Jahren leer.

          Vielen Dank.


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            #6
            Niemand da, der helfen kann

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              #7
              Für jedes dieser Wohnungen ist ein Schrieb gekommen. D.h. es müssten ja auch zwei Erklärungen abgegeben werden. Es handelt sich aber nur um ein gemeinsames Grundstück.
              Es handelt sich offensichtlich um Wohnungseigentum. Da können Zähler und Nenner 1 und 2 beim Anteil der wirtschaftlichen Einheit durchaus zutreffen,

              aber man sollte das anhand der Teilungserklärung bzw. der Einträge im Wohnungsgrundbuch trotzdem überprüfen.
              Freundliche Grüße
              Charlie24

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                #8
                Vielen Dank!
                Eine Teilungserklärung gibt es nicht. Das gesamt Grundstrück beträgt 748 qm und gehört den Eheleuten zur Hälfte (lt. Grundbuch)

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                  #9
                  Also verstehe ich das richtig? Bei beiden die Grundstücksgröße von 748 qm eintragen und bei wirtschaftliche Einheit Zähler und Nenner 1/2

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                    #10
                    Bei Beiden... Damit sind die Wohneinheiten mit den entsprechenden Aktenzeichen gemeint

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                      #11
                      Bei Beiden... Damit sind die Wohneinheiten mit den entsprechenden Aktenzeichen gemeint
                      Ja natürlich bei beiden ! Wohneinheiten im Sinne des WEG entstehen nicht von selbst, die Aufteilung in 2 Einheiten muss schon beurkundet worden sein.
                      Freundliche Grüße
                      Charlie24

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