Ankündigung

Einklappen
Keine Ankündigung bisher.

Steuererklärung mit Kranken-, Übergangsgeld u. rückwirkender Erwerbsminderungsrente?

Einklappen
X
 
  • Filter
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge

    Steuererklärung mit Kranken-, Übergangsgeld u. rückwirkender Erwerbsminderungsrente?

    Guten Tag Zusammen,

    ich versuche seit geraumer Zeit meine Steuererklärung für das Jahr 2021 zusammen zu bekommen, woran ich aber gerade zu scheitern drohe. Ich vermute, ich bin nicht der Einzige mit meinen Fragen, habe aber über die Forumssuche nichts zusammenhängend passendes gefunden.

    Daher werde ich hier meinen Fall kurz schildern und hoffe, dass mir jemand weiterhelfen kann:

    - 01/2021 - 03/2021: Krankengeldbezug (schon länger)
    - 03/2021: Aufforderung der Krankenkasse eine REHA bei der Rentenversicherung zu beantragen. Der Krankengeldbezug läuft weiter.
    - 05/2021: REHA durchgeführt und während dieser Zeit Übergangsgeld erhalten. Ergebnis: Volle Erwerbsminderung. Rentenantrag gestellt, weiterhin Krankengeld erhalten
    - 08/2021: Rentenbescheid über volle Erwerbsminderungsrente erhalten, rückwirkend ab REHA
    - 09/2021: Verrechnung der Rentenversicherung mit der Krankenkasse, worauf hin ich eine Diffenz-Einmalzahlung erhalten habe. Danach Rentenbezug.

    Wie bringe ich dieses Konstrukt korrekt in ELSTER unter, so dass mir keine steuerlichen Nachteile entstehen?

    Muss ich davon ausgehen, dass mir die Steuerfreiheit des Krankengeldes ab REHA verloren geht und wie wird das Übergangsgeld versteuert?

    Ich habe in Erfahrung gebracht, dass der Geldbetrag des persönlichen Steuerfreibetrags (2021 19%?) im ersten vollen Rentenjahr, also 2022, errechnet wird. Geht mir dieser Freibetrag für 2021 verloren?

    Ich würde mich sehr freuen, wenn mir ein Wissender hier etwas auf die Sprünge hilft.

    Vielen Dank und bleibt gesund!

    #2
    Zitat von The.Loner Beitrag anzeigen
    der Geldbetrag des persönlichen Steuerfreibetrags (2021 19%?)
    Was soll denn das sein? Und warum heißt es Geldbetrag, wenn es doch offenbar ein Prozentbetrag ist?

    Kommentar


      #3
      Wie das Finanzamt bei diesen Verrechnungen verfährt, ist in den Einkommensteuerrichtlinien geregelt

      und zwar in R 32b Abs. 4: https://esth.bundesfinanzministerium...5-ae997955e108

      Da geht dir nichts verloren. Für die Einkommensteuererklärung solltest du den Bescheinigungsabruf nutzen.
      Freundliche Grüße
      Charlie24

      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
      Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

      Kommentar


        #4
        Hallo,

        in deinem Fall kannst du nichts (dauerhaft) falsch machen, das Finanzamt bekommt die Daten elektronisch und wird sie richtig in deinem Steuerbescheid ansetzen.
        Ich schließe mich Charlie an, mit Bescheinigungsabruf bekommst du die richtigen Werte vom Programm mitgeteilt.
        Gruß
        Sonja

        Kommentar


          #5
          Zitat von L. E. Fant Beitrag anzeigen

          Was soll denn das sein? Und warum heißt es Geldbetrag, wenn es doch offenbar ein Prozentbetrag ist?
          Hier mein Halbwissen: Abhängig vom Renteneintrittsjahr erhält man einen prozentualen Steuerfreibetrag, der für das Renteneintrittsjahr 2021 19% beträgt. Abhängig von der persönlichen Rentenhöhe ergibt sich hieraus ein €-(Geld-)Betrag, der sich in der Zukunft nicht mehr ändert.
          Angenommen man erhält eine Jahresrente von €20.000,00, dann hätte der Freibetrag eine Höhe von € 3.800,00. Wenn man nun im Folgejahr 10% Rentenerhöhung erhält, bleibt es aber bei dem Freibetrag von € 3.800,00. Der Freibetrag ist dann geringer wie 19% und Jahr für Jahr wird es prozentual immer weniger...

          Meiner Meinung nach geschickt ausgedacht, so wird der Pöbel häppchenweise ausgehungert.

          Und alle die ab 2040 in Rente gehen, brauchen sich darüber keine Gedanken machen, weil die bekommen überhaupt keinen Freibetrag mehr, sondern müssen alles was über den allgemeinen Grundfreibetrag geht zu 100% versteuern.

          Kommentar


            #6
            Die Regelung gibt es seit 2005 und sie ist die konsequente Schlussfolgerung aus der Umstellung auf die nachgelagerten Besteuerung der Altersbezüge.

            Die Reform war die Folge einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts Da zu lamentieren bringt nichts, im Anwenderforum schon überhaupt

            nicht. Der Übergangszeitraum wird im Übrigen bis 2060 verlängert, das bringt dir persönlich aber nichts. Bei Rentenbeginn 2021 bleiben 19% der Bruttorente

            des ersten vollen Rentenjahrs, also von 2022 steuerfrei. Besser als nichts. Ein Inflationsausgleich kann nur über die Anhebung des Grundfreibetrags

            und die Abflachung der Progression erfolgen, der steuerfreie Betrag bleibt unverändert. Damit muss man sich abfinden.
            Freundliche Grüße
            Charlie24

            Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
            Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

            Kommentar


              #7
              Moin Zusammen,

              ich habe Euren Rat beherzigt und mir die Daten, nachdem ich den Abrufcode erhalten habe, per Bescheinigungsabruf in das Elster Formular importiert und das Ganze noch um meinen GdB ergänzt.

              Steuernummer nachgetragen und danach war "alles grün", keine Fehler mehr und auf Prüfen geklickt. Ergebnis: heftige Nachzahlung.

              Bei der Ergebnisanzeige besteht die Möglichkeit die "Detaillierte Steuerberechnung" aufzurufen, was ich getan habe und dann im Rahmen meiner Möglichkeiten kontrolliert.


              Hier gerundete Eckdaten, 2021:

              - Krankengeldbezug/-Bescheinigung für 8 Monate: €12.000, nicht in der Steuerberechnung aufgeführt. Komplett verrechnet mit Rente? Zumindestens die ersten zwei Monate des Jahres in denen ich keine Rente erhalten habe, hätten doch als Einkommen berücksichtigt werden müssen...?
              - Übergangsgeld für REHA: €2.200, ebenfalls nicht aufgeführt (weil steuerfrei?)

              Rentenbezug lt. Bescheinigung ab 03/2021: €16.400
              abzügl. steuerfreier Teil der Rente: -€3.100

              Summe zu versteuernde Rente: €13.300

              abzügl. Sonderausgaben u. außergew. Belastungen: -€1.900
              abzügl. Behinderten Pauschbetrag: -€1.100

              Zu versteuerndes Einkommen mit Progressionsvorbehalt: €10.300

              Nachzahlung: €1400

              Wo bitte ist der für 2021 gültige Grundfreibetrag (€9.744)? Fehler im System?
              Und der Progressionsvorbehalt (m.E. Übergangsgeld und Krankengeldbezüge vor der Rente, insgesamt 11 Wochen) kann doch nicht den Grundfreibetrag vernichten - oder?

              Danke

              Kommentar


                #8
                Du sagst einerseits, dass die Lohnersatzleistungen nicht berücksichtigt worden wären, andererseits fällt Dir aber doch auf, dass Steuer entstanden ist, obwohl das zu versteuernde Einkommen unter dem Grundfreibetrag liegt.

                Die Berechnung ist grundsätzlich schon richtig, wenn auch nicht sehr transparent.

                Kommentar


                  #9
                  Und der Progressionsvorbehalt (m.E. Übergangsgeld und Krankengeldbezüge vor der Rente, insgesamt 11 Wochen) kann doch nicht den Grundfreibetrag vernichten - oder?
                  In einem gewissen Umfang natürlich schon. Auf die 10.300 € zu versteuerndes Einkommen wird nämlich der Durchschnittssteuersatz angewendet,

                  der zutreffen würde, wenn man deinem steuerpflichtiges Einkommen die steuerfreien Entgeltersatzleistungen hinzurechnet. Der Prozentwert ist in

                  der Berechnung ja auch angegeben. Intransparent ist die Berechnung deshalb, weil der Betrag selbst nicht ausgewiesen wird.
                  Freundliche Grüße
                  Charlie24

                  Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                  Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

                  Kommentar


                    #10
                    Danke für die bisherigen Antworten.

                    Leider ist das für meine Laienverständnis immer noch wenig nachvollziehbar. Ich versuche daher noch einmal mein Verständnis darzulegen:

                    Ich habe Lohnersatzleistungen erhalten, die zwar nicht steuerplichtig sind, jedoch dem Progressionsvorbehalt unterliegen. In meinem Falle sind das, das Krankengeld sowie das Übergangsgeld. Das Krankengeld wurde zum größten mit der Rente verrechnet, die für sich versteuert wird.

                    So ergeben sich für mein Verständnis in diesem Fall 11 Wochen Lohnersatzleistung mit Progressionsvorbehalt sowie die restliche Zeit in der die Rente regulär versteuert wird. Progressionsvorbehalt bedeutet für mein Verständnis, dass sich eine reguläre Steuer prozentual erhöht, als hätte ich die Lohnersatzleistungen versteuern müssen.

                    In meinem Fall müsste es für mein Verständnis so aussehen:

                    Rente steuerpflichtig: €16.400
                    abzügl. steuerfreier Teil der Rente: -€3.100
                    abzügl. Grundfreibetrag: -€9.744
                    abzügl. diverser Aufwendungen: -€3.000

                    Zu versteuerndes Einkommen mit erhöhtem Steuersatz wegen Progressionsvorbehalt: €556

                    Ich kann beim besten Willen nicht verstehen, warum der Grundfreibetrag nicht berücksichtig wurde. Bitte versucht noch einmal es für Dummies zu erklären.

                    Vielen Dank.

                    2022-10-23 16_25_34-steuerberechnung_2022-10-23-101654.pdf – Mozilla Firefox.png

                    Kommentar


                      #11
                      Der Grundfreibetrag wird nicht als Freibetrag abgezogen, der ist nämlich in den Steuertarif eingearbeitet.

                      Ein durchschnittlicher Steuersatz von 13,6556 % würde im Grundtarif erst bei einem zu versteuernden Einkommen von etwas über 23.500 € erreicht.

                      Du kannst ja mal im Hauptvordruck nachsehen, was da an Entgeltersatzleistungen eingetragen ist. Nicht, dass da eine manuelle Erfassung von dir

                      stehen geblieben ist. Zu finden sind die Einträge auf Seite 7 des Hauptvordrucks.
                      Freundliche Grüße
                      Charlie24

                      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                      Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

                      Kommentar


                        #12
                        Man, man, man, das geht aber schnell hier. Respekt und Anerkennung!

                        Charlie24
                        Auf Deinen Rat hin habe ich mir das Formular noch einmal durchgeschaut und Dank der grünen Häkchen und blauen Hinterlegungen lässt sich ja auch einfach herausfinden wo es Eintragungen gibt.

                        Neben den allgemeinen Angaben sind das:

                        Sonstige Angaben...
                        - Punkt 7, Einkommensersatzleistungen, Krankengeld €12135
                        - Punkt 7, Übergangsgeld, €2208

                        Anlage Außergewöhnliche Belastungen
                        - Punkt 1, Behinderten-Pauschbetrag GdB 50

                        Anlage R
                        - Punkt 1, ...Leistungen aus gesetzl. Rentenversicherungen... €16381 ab 01.03.2021

                        Anlage Vorsorgeaufwand
                        - Punkt 2, Beiträge ... Kranken und Pfegeversicherung
                        - Krankenversicherung (Zeile 16) €1319
                        - Pflegeversicherung (Zeile 18) €500


                        Das sind alle Eintragungen die ich finden konnte.


                        Ich bin ratlos und werde mir wohl oder übel morgen noch eine gute Steuersoftware zulegen müssen, sonst werde ich das blöde Gefühl nicht los, dass da etwas nicht stimmt.

                        Kommentar


                          #13
                          Ich bin ratlos und werde mir wohl oder übel morgen noch eine gute Steuersoftware zulegen müssen,
                          Ich glaube nicht, dass das etwas bringt. Es sind 12.135 € Krankengeld und 2.208 € Übergangsgeld bescheinigt, das sind zusammen

                          14.343 €. Nach Verrechnung mit der Rente sieht das nicht aus.
                          Freundliche Grüße
                          Charlie24

                          Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                          Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

                          Kommentar


                            #14
                            Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
                            Ich glaube nicht, dass das etwas bringt. Es sind 12.135 € Krankengeld und 2.208 € Übergangsgeld bescheinigt, das sind zusammen
                            14.343 €.
                            Was, wenn von den 14.343€ noch 1000€ Arbeitnehmerpauschbetrag abgehen, zu einem fiktiven zu versteuernden Einkommen von 10.171+13.343=23.514€ führt, für das der Steuersatz 13,6556% ist. Somit rechnet Mein Elster korrekt.

                            Kommentar


                              #15
                              Charlie24 ja, so bitter das für mich ist, Du hast wohl recht mit Deiner Annahme in Post 13. Zur Vermutung das es keine Verrechnung gegeben hat, kann ich sagen, dass es eine Verrechnung gegeben hat, da die DRV mir das schriftlich mitgeteilt hat.

                              Da ich mir den Nachzahlungsbetrag immer noch nicht erklären konnte, habe ich mir Steuersoftware als Demo installiert, keinen Belegimport durchgeführt, sondern die wenigen Daten händisch eingetragen. Das Ergebnis war annähernd das gleiche.

                              Ich habe weiter geforscht und meine erkannt zu haben, dass wenn das gezahlte Krankengeld, im Krankengeld/Rente-Überschneidungszeitraum (8 Monate) die berechnete Rente übersteigt, wird die Höhe des Krankengeldes als Besteuerungsgrundlage für die Rente herangezogen. Hinzu kommt der Progressionsvorbehalt für die ersten 2 Monate des Jahres mit reinem Krankengeldbezug.

                              Auf dieser Basis habe ich im Steuerprogramm noch einmal mit Krankengeldzahlen herumprobiert: 2 Monate Krankengeldbezug, 8 Monate Rente im Krankengeld/Rente-Überschneidungszeitraum in Höhe des Krankengeldes sowie 2 Monate reguläre Rente und es kam leider wieder ein ähnlicher Nachzahlungsbetrag heraus...

                              Vielen Dank noch einmal und alles Gute.

                              Kommentar

                              Lädt...
                              X