§ 35a EStG - Fehlermeldung Plausibilitätsprüfung

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  • Ribesel
    Neuer Benutzer
    • 14.10.2022
    • 4

    #1

    § 35a EStG - Fehlermeldung Plausibilitätsprüfung

    Hallo, ich habe in der Anlage "Außergewöhnlichen Belastungen" - 5 "andere Aufwendungen" mein Krankenhaustgagegeld und Heilmittel erfasst. Nun erhalte ich bei der Prüfung folgendden Fehlertext:

    Es wurde ein abweichender Prozentsatz für die Verteilung des Höchstbetrages des § 35a EStG (geringfügige Beschäftigungen im Privathaushalt - sogenannte Minijobs - beziehungsweise Pflegeleistungen im Rahmen von solchen) angegeben, es fehlt jedoch ein entsprechender Aufwand.
    Mögliche Fehlerquellen
    • Anlage Außergewöhnliche Belastungen
    • Anlage Haushaltsnahe Aufwendungen
    Ich verstehe das nicht. Ich habe keinen Prozentsatz angegeben bzw. finde kein Feld wo das gewesen sein soll. Vielleicht bin ich im falschen Formular? Welches wäre dann richtig??

    Kann mir irgend jemand helfen? Das wäre total super, da ich sonst die Sachen nicht rausschicken kann.

    Grüße
    Ribesel
  • L. E. Fant
    Erfahrener Benutzer
    • 20.09.2013
    • 15381

    #2
    Hast Du irgendwelche Eingaben in den Zeilen 36 - 38 der Anlage Außergewöhnliche Belastungen gemacht?

    Kommentar

    • Sonja66
      Benutzer
      • 23.12.2020
      • 44

      #3
      Hallo,
      Entferne (wenn vorhanden) als erstes mal die Anlage Haushaltsnahe Dienstleistungen aus deiner Erklärung.

      Das Krankenhaustagegeld und deine Heilmittel trägst du am besten unter „andere Aufwendungen“ „Krankheitskosten“ ein wenn da noch nicht stand.

      Sollte es noch Probleme geben, schicke bitte Bilder vom Fehlerhinweis und von allen ausgefüllten Eintragung in der Anlage Außergewöhnliche Belastungen (gerne mit deinen Zahlen ausgeschwärzt).

      Gruß
      Sonja

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      • Ribesel
        Neuer Benutzer
        • 14.10.2022
        • 4

        #4
        Die Zeilen 36 - 38 sind leer.

        Haushaltnahe Dienstleistungen möchte ich aber auch absetzen. Ich versuche mal bilder zu schicken.

        Kommentar

        • Ribesel
          Neuer Benutzer
          • 14.10.2022
          • 4

          #5
          So, habe die Anlag Huashaltsnahe Dienstleistungen gelöscht und die Heilmettel etc wie im Screenshot eingegeben. Die Fehlermeldung ist weg.
          Wie mache ich denn jetzt meine Treppenhausreinigung und sowas aus der Betriebskostenabrechnung geltend?
          Du hast keine Berechtigung diese Galerie anzusehen.
          Diese Galerie hat 1 Bilder

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          • Charlie24
            Erfahrener Benutzer
            • 14.03.2014
            • 45933

            #6
            Haushaltnahe Dienstleistungen möchte ich aber auch absetzen.
            Und in welchem Formular hast du die erklärt ?
            Freundliche Grüße
            Charlie24

            Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
            Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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            • Hilfsprofi
              Erfahrener Benutzer
              • 04.11.2021
              • 519

              #7
              Die Anlage Haushaltsnahe Dienstleistungen wieder dazufügen und ausfüllen.

              Kommentar

              • Ribesel
                Neuer Benutzer
                • 14.10.2022
                • 4

                #8
                Ich glaube ich habe es jetzt!

                Ich danke Euch!!

                Kommentar

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