Aufwandsentschädigung über Pauschale

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  • steuerneuli
    Neuer Benutzer
    • 12.08.2019
    • 8

    #1

    Aufwandsentschädigung über Pauschale

    Bin als Rentner als Versichertenältester tätig und bekomme von der DRV eine Aufwandsentschädigung, die ich bisher als steuerfreie Einnahme in Formular N in Elster Online angegeben habe.
    Bekam den Hinweis, bei höherer Aufwandsentschädigung, soll sie als Einnahme aus selbständiger Tätigkeit angegeben werden. Wie mache ich das in Elsteronline. Habe bisher keine Einnahmen aus Selbständiger Tätigkeit, sind da noch weitere Formulare auszufüllen ?
  • Charlie24
    Erfahrener Benutzer
    • 14.03.2014
    • 45932

    #2
    Dann müsste die Entschädigung in der Anlage S erklärt werden. Um welche Beträge geht es denn jährlich ?

    Ich frage, weil bei Aufwandsentschädigungen über den steuerfreien Beträgen auch eine EÜR erforderlich wäre.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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    • steuerneuli
      Neuer Benutzer
      • 12.08.2019
      • 8

      #3
      Hallo !
      Danke für die prompte Antwort
      Es geht um ca. 2600 Euro minus Ehrenamtspauschale. Bei Anlage S wird auf die EÜR und die Corona-Zulage für Betriebe in Elster hingewiesen.
      Gibt es einen einfachen Pfad, da ich diese Angaben in der EÜR nicht auf meine Situation beziehen kann. Betriebsnummer ? Betriebsform ? Umsatzsteuer etc.
      muss ich da ev. doch zum Steuerberater oder kann ich das alles weglassen und gebe nur die Aufwandspauschale an, die die DRV bescheinigt hat.
      Habe da keine Erfahrung mit Selbständigkeit und Steuer.
      .

      Kommentar

      • Charlie24
        Erfahrener Benutzer
        • 14.03.2014
        • 45932

        #4
        Es geht um ca. 2600 Euro minus Ehrenamtspauschale.
        Verstehe ich das richtig ? Für die Tätigkeit steht nicht die steuerfreie Übungsleiterpauschale von 3.000,00 € zu ?
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
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        • multi
          Erfahrener Benutzer
          • 03.01.2018
          • 4268

          #5
          Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
          Verstehe ich das richtig ? Für die Tätigkeit steht nicht die steuerfreie Übungsleiterpauschale von 3.000,00 € zu ?
          Versicherungsältester klingt auch eher nach Ehrenamtspauschale von 840€. Der bildet ja nicht aus, sondern berät.

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          • steuerneuli
            Neuer Benutzer
            • 12.08.2019
            • 8

            #6
            Da gibt es leider ein Urteil von BFH

            Bundesfinanzhof, Urteil vom 3. Juli 2018 – VIII R 28/15

            was dieses erhöhte Ehrenamtspauschale verneint für Tätigkeiten nach §41 SGB 4
            siehe auch dazu
            Erhält der Steuerpflichtige im Rahmen seiner ehrenamtlichen Tätigkeit als Versichertenberater und Mitglied eines Widerspruchsausschusses Entschädigungen für Zeitaufwand gemäß § 41 Abs. 3 Satz 2 SGB IV, liegen weder die Voraussetzungen des § 3 Nr. 26 EStG noch die Voraussetzungen des § 3 Nr. 12 EStG vor. Der Freibetrag gemäß §…


            es wurde mir gesagt, dass nur eine Pauschale von 840 Euro/Jahr möglich ist. Den Rest sollte ich als Einkommen aus selbständiger Tätigkeit erklären,
            d.h. was muss ich in Anlage S und EÜR genau angeben? Kann ich viele Fragen, die eine echte Selbständigkeit betreffen, negieren ?


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            • Charlie24
              Erfahrener Benutzer
              • 14.03.2014
              • 45932

              #7
              Kann ich viele Fragen, die eine echte Selbständigkeit betreffen, negieren ?
              Meiner Meinung nach muss die selbständige Tätigkeit zunächst mit dem Fragebogen zur steuerlichen Erfassung angezeigt werden.

              Ob das eine umsatzsteuerbefreite Tätigkeit ist oder ob man die Kleinunternehmerregelung auswählen muss, habe ich jetzt nicht recherchiert,

              das ist ja auch Steuerrecht.
              Freundliche Grüße
              Charlie24

              Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
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