Wir haben kurz hintereinander zwei Informationsschreiben mit unterschiedlichen Aktenzeichen vom Finanzamt erhalten. Im einen war nur das Flurstück benannt im anderen nur die Adresse. Das gesamte Grundstück besteht aber nur aus einem Flurstück allerdings gibt es 4 verschiedene Bodenrichtwerte (Bebauungsfläche, Grünfläche, Ackerfläche, Wasserfläche). Überall heißt es, dass für zwei Aktenzeichen zwei Erklärungen abgegeben werden müssen, aber es geht doch in beiden Fällen um das selbe Grundstück? Hat jemand einen Tipp dazu? Vielen Dank im Voraus.
Ankündigung
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Keine Ankündigung bisher.
Zwei Aktenzeichen für Flurstück und Adresse
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Das Flurstück muss in Grundvermögen (bebautes Grundstück) und Landwirtschaft aufgeteilt werden.Freundliche Grüße
Charlie24
Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !
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Handelt es sich dann im zweiten Fall um unbebautes Land oder Landwirtschaft? Wir haben (inzwischen) keinen Betrieb mehr und nutzen es nur privat.Freundliche Grüße
Charlie24
Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !
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