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Grundsteuer NRW: 2 Aktenzeichen - Landwirtschafliche Nutzung

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    Grundsteuer NRW: 2 Aktenzeichen - Landwirtschafliche Nutzung

    Hallo liebes Forum,
    ich dachte eigentlich, dass ich auf einem guten Weg war die Erklärungen abschließen zu können, aber nun ist durch Zufall eine neue Frage aufgekommen.

    Ich habe insgesamt 3 Aktenzeichen. Ein Aktenzeichen für unser Wohngebäude, 1 Aktenzeichen für den landwirtschaftlichen Betrieb an einem anderen Ort ohne Wohngebäude und noch ein 1 Aktenzeichen für eine Flurstück (knapp 0,3 ha) hinter unserem Wohnhaus. Das Flurstück hinterm Haus wurde bereits vor der Gründung des Landwirtschaftlichen Betriebes gekauft und bisher wurde immer Grundsteuer B hierfür gezahlt und hat - wie bereits geschrieben - ein separates Aktenzeichen. Ich hatte das gar nicht auf dem Schirm, da ich für das Flurstück kein separates Informationsschreiben vom Finanzamt erhalten habe und deshalb hatte ich es zunächst unter dem landwirtschaftlichen Betrieb aufgelistet. Nun ist mir aber der letzte Grundsteuerbescheid in die Hände gefallen und ich stelle mir die Frage, ob mein Vorgehen so richtig ist?

    Für die Fläche werden im Geoserver auch verschieden Bodenrichtwerte unter Grundsteuer B gelistet (Nutzungsart Acker, Grünland. Wohnbaufläche, fortwirtschaftliche Fläche). Es handelt sich aktuelle um eine Grünfläche mit einem offenen Schuppen, wo landwirtschaftliche Geräte auch mal abgestellt werden können.

    Nun meine Frage: Kann ich das Flurstück mit entsprechender Ertragsmesszahl unter den landwirtschaftlichen Betrieb listen? Falls ja, was passiert mit dem offenen Aktenzeichen? Wofür dann keine Erklärung abgegeben wird?

    Oder muss ich eine separate Erklärung für ein "sonstiges bebautes Grünstück" abgeben. Falls ja, gebe ich dann als Bodenrichtwert 100% Grünland an oder muss ich den Schuppen dann als Wohnbaufläche herausrechnen?

    Vielen Dank im Voraus für Eure Unterstützung.

    #2
    Das musst du mit dem Finanzamt klären. Dort erwartet man ja 3 Erklärungen
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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