Vor zwei Jahren erbten wir (Schwester , Mutter , Ich ) das Anwesen von meinem Vater . Nun wurde mir vom Finanzamt diese Erklärung aufs Auge gedrückt , Ich selber und meine Schwester wohnen nicht in dem Haus , nur meine Mutter.
Das /die Grundstücke 1ne Flurstücks Nummer bezieht sich auf ein Grundstück 120 m² mit Wohnhaus Wohnung 56 m² bj 1929 welches kein angrenzenden zugehörigen garten hat aber ein älteres Gebäude ( ehemaliger Stall /Hobbywerkstatt) . Muss das mit in die Rechnung?
Der Garten 400 m² liegt einige Meter weiter hat eine eigene Flurstücks Nummer hat eine Garage (bj derzeit unbekannt dürfte um 1983 gewesen sein ) Grundfläche unbekannt da ich selbst keine Unterlagen dazu habe und einen älteren blechschuppen mit ehemaligen Hühnerstall .
Muss ich die Grundstücke einzeln bewerten oder muss ich die Grundstücke zusammen ziehen also als ein Grundstück angeben als520 m² große Fläche also sonstiges bebautes Grundstück? Einfamilienhaus /bebautes Grundstück ,Gemischt genutztes Grundstück ?
des Weiteren wurde einige Anteile von Boden aus der Bodenreform vermacht die in einer Genossenschaft gebunden sind ,näheres ist nicht dazu bekannt , muss ich diese auch angeben ? Mir wurde gesagt ich bräuchte dazu nicht tätig werden .. ?
mfg
Das /die Grundstücke 1ne Flurstücks Nummer bezieht sich auf ein Grundstück 120 m² mit Wohnhaus Wohnung 56 m² bj 1929 welches kein angrenzenden zugehörigen garten hat aber ein älteres Gebäude ( ehemaliger Stall /Hobbywerkstatt) . Muss das mit in die Rechnung?
Der Garten 400 m² liegt einige Meter weiter hat eine eigene Flurstücks Nummer hat eine Garage (bj derzeit unbekannt dürfte um 1983 gewesen sein ) Grundfläche unbekannt da ich selbst keine Unterlagen dazu habe und einen älteren blechschuppen mit ehemaligen Hühnerstall .
Muss ich die Grundstücke einzeln bewerten oder muss ich die Grundstücke zusammen ziehen also als ein Grundstück angeben als520 m² große Fläche also sonstiges bebautes Grundstück? Einfamilienhaus /bebautes Grundstück ,Gemischt genutztes Grundstück ?
des Weiteren wurde einige Anteile von Boden aus der Bodenreform vermacht die in einer Genossenschaft gebunden sind ,näheres ist nicht dazu bekannt , muss ich diese auch angeben ? Mir wurde gesagt ich bräuchte dazu nicht tätig werden .. ?
mfg
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