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Grundsteuererklärung NRW - Teileigentum oder Geschäftsgrundstück

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    Grundsteuererklärung NRW - Teileigentum oder Geschäftsgrundstück

    Hallo,

    bei der Auswahl der Grundstücksart / GW2 habe ich Schwierigkeiten mit der Zuordnung folgender Immobilie.

    Laut Bauantrag handelt es sich um ein Wohnhaus mit Büroeinheit, heißt in dem Gebäude befindet sich eine Eigentumswohnung und eine eigenständige Einheit mit ausschließlicher Büronutzung. Das Grundstück ist im Verhältnis 440/1000 - Eigentumswohnung und 560/1000 - Büro geteilt. Ich bin nur Eigentümer der Büroeinheit, die Eigentumswohnung ist nicht in meinem Besitz. Beide Einheiten haben Miteigentumsanteil am gemeinschaftlichen Eigentum (Zugang, PKW-Fläche).
    Sind folgende Eintragungen in Anlage Grundstück (GW2) korrekt:

    1 - Angaben zur Grundstücksart = Teileigentum
    6 - Angaben bei Nichtwohngrundstücken zum Sachwert / Gebäudeart = Bürogebäude, Verwaltungsgebäude

    Oder ist meine Teileinheit als Geschäftsgrundstück anzugeben?

    Vielen Dank für Eure Antworten.



    #2
    Teileigentum hat Vorrang gegenüber Geschäftsgrundstück Siehe § 249 BewG: https://www.gesetze-im-internet.de/bewg/__249.html
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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