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Grundsteuererkl. 2022 - Nieders. - Hofstelle - was wird am Ende aus den Eingaben?

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    Grundsteuererkl. 2022 - Nieders. - Hofstelle - was wird am Ende aus den Eingaben?

    Liebes Forum,
    a) ich habe bisher gelesen, dass ein vereinfachtes Verfahren für Resthöfe angewandt werden kann, weil es fast unmöglich ist, Restflächen (die auch z. T. gemeinschaftlich genutzt werden)aufzuteilen. D. h., die Wohnfläche x 3, diese Summe von der Gesamtgröße des Grundstücks abziehen. Der Rest wird der Grundsteuer A zugeordnet. Das hört sich einfach an. Aber welche Folgen erwachsen daraus? Es handelt sich beim Wohnhaus um Privatflächen und bei dem Rest mit unnutzbarer Scheune um Betriebsflächen. Wird der Resthof mal verkauft, werden die Betriebsflächen der Einkommensteuer unterworfen. Wohnhäuser im Privatvermögen wie andere private Häuser behandelt.
    1. Werden die jetzt für die Grundsteuer ermittelten Betriebs(Rest)-Flächen auch einkommensteuerlich z. B. bei einem Verkauf zugrundegelegt?
    2. Ersetzen diese Flächen die Einheitswertflächen?
    3. Wo kann man das ggfs. nachlesen
    b)
    1. Ich habe verpachtete Flächen an einem Flüßchen 2. Ordnung. Am Ufer wurden ohne unser Wissen Bäume gepflanzt; der Pächter hat nichts gesagt und von der Straße aus kann man es nicht sehen. Der Pächter möchte die Bäume nicht pflegen und will die Baum-Fläche nicht weiter pachten. Bei hoher Wasserführung sind einige Bäume mitsamt dem Ufer ins Flüßchen gerissen worden. Die Uferkante befindet sich jetzt ca. 5 m weiter auf meinem Grundstück. Nun soll aus bekannten Natur…gründen der Pächter wiederum 10 m breit einen Streifen nicht mehr ordnungsgemäß bewirtschaften dürfen (d. h. wirtschaftlich) und er meint, auch die Ränder wegen möglichen Düngereintrags in die geschützte Fläche nicht mehr nutzen zu können. Insgesamt fehlen mir ca. 20 m am Flüßchen, insgesamt ca. 1 ha. Sämtliche Grundstücke befinden sich im Landschaftsschutzgebiet. Nach neueren Meldungen soll auch darauf die Bewirtschaftung nur noch einschränkend möglich sein. Sollten die Flächen rausgenommen werden, käme das einer Enteignung gleich. Es ist einfach weg.
    1. Sollte man den Sachverhalt in der Erklärung schildern?
    2. Wie soll man mit der Situation umgehen?
    3. Ist es möglich, ggfs. eine Nachfeststellung durchzuführen?
    Liebes Forum, ich betrachte die Eingaben vom Ende her. Was nützt es, wenn jetzt weniger Grundsteuern gezahlten werden müssen und nachher viel versteuert werden muss.

    Es wäre schön, wenn mir jemand etwas dazu berichten kann.
    Vielen Dank und viele Grüße.
    Elsterin

    #2
    zu b)
    Bitte Wassergesetze studieren.
    Die Grundsteuer ist am Ende der zu zahlende Betrag. Daher ist es mE. höchst vernünftig, im Vorfeld jetzt die begründenden Unterlagen, Grundsteuermessbescheid richtig darzustellen.

    Die Eigentumsgrenzen von Gewässergrundstücken können sich ändern, wenn sich die Uferlinie durch die Tätigkeit des Wassers an Flüssen, Bächen, Seen und Teichen im Lauf der Zeit auf natürliche Weise ändert. Künstliche Einwirkungen, zum Beispiel Uferverbauung oder Staumaßnahmen, können ebenfalls den Uferverlauf und die Grundstücksgrenzen beeinflussen.
    Tatsächlich sind (meist am Prallufer) Flächen durch Grenzänderung_auf_natürliche_Art legal einfach weg!!!
    Das wissen die Fachstellen. Eine schriftliche Anfrage beim Katasteramt mag beantworten, ob von Amtswegen einen Flächngrößenneubestimmung durchgeführt wird oder kostenpflchtig nur auf Antrag. Die Gewässerunterhaltung in diesem Zusammenhang ist auch ein ergiebiges Thema!!!

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