Kap inv

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  • Torrini
    Neuer Benutzer
    • 03.08.2015
    • 12

    #1

    Kap inv

    Im Elsterformular für die Steuererklärung 2021 ist in der Anlage KAP INV in Zeile 34 der Rücknahme-, Börsen- oder Marktpreis für einen Investmentanteil zu Beginn des Kalenderjahres 2020
    anzugeben. Muss das nicht heißen.. zu Beginn des Jahres 2021? Danke für die Info.
  • L. E. Fant
    Erfahrener Benutzer
    • 20.09.2013
    • 15381

    #2
    Das glaub ich nicht. In der Erklärung für 2020 ist an der Stelle auch der Wert zu Beginn 2019 anzugeben.

    Kommentar

    • Torrini
      Neuer Benutzer
      • 03.08.2015
      • 12

      #3
      Vielen Dank.

      Kommentar

      • multi
        Erfahrener Benutzer
        • 03.01.2018
        • 4268

        #4
        Zitat von Torrini Beitrag anzeigen
        . Muss das nicht heißen.. zu Beginn des Jahres 2021? Danke für die Info.
        Es geht um die Berechnung der Vorabpauschale, die sich aus den Kursen Anfang und Ende 2020 ergibt, aber am ersten Banktage 2021 als zugeflossen gilt und daher steuerlich zu 2021 gehört.
        ​​​​​

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