Hallo zusammen,
wir haben ein Grundstück mit EFH und Doppelgarage ( 2 Stellplätze) darauf. Die Doppelgarage hat ein spitzes Satteldach. In dem Dachgeschoss dieser Garage lagern oben Autoreifen, Gartenmöbel, etc. ( über Außentreppe begehbar ).
Die Garage ( EG ) hat Maße von ca. 7 m x 6 m = 42 qm².
Frage 1 )
Muss das Dachgeschoss dieser Garage auch extra gemessen werden inkl. Berücksichtigung von Dachschrägen und dann zu den Quadratmetern des EG von der Garage addiert und in Summe dann in der Erklärung angesetzt werden ( also EG und DG der Garage) ?
Frage 2 )
Die Garage ist NICHT direkt mit dem EFH verbunden, weder mit einer Verbindungstür noch mit einer Überdachung zum EFH oder so ähnlich.
Sie steht quasi alleine da , aber schon noch in unmittelbarer Nähe zum EFH ( ca. 3-4 Meter Abstand zum EFH grob gesagt).
-Was bedeuetet auf der Homepage (Grundsteuer Bayern in den FAQ ´s / Unterpunkt Nutzflächen v. Gargen bzw. Tiefgaragen ) "räumlicher Zusammenhang" ? Wie ist das zu verstehen ?
-Was bedeutet "Gehöhren Stellplätze (...) hingegen zu einer Wohnfläche" ... .? Wann gehöhren Stellplätze denn zur Nutzfläche und wann zur Wohnfläche ?
Auf was ich hinaus will: Dürfte ich ich den Freibetrag von 50 qm ² abziehen oder nicht?
Vielen Dank für die Antworten !
wir haben ein Grundstück mit EFH und Doppelgarage ( 2 Stellplätze) darauf. Die Doppelgarage hat ein spitzes Satteldach. In dem Dachgeschoss dieser Garage lagern oben Autoreifen, Gartenmöbel, etc. ( über Außentreppe begehbar ).
Die Garage ( EG ) hat Maße von ca. 7 m x 6 m = 42 qm².
Frage 1 )
Muss das Dachgeschoss dieser Garage auch extra gemessen werden inkl. Berücksichtigung von Dachschrägen und dann zu den Quadratmetern des EG von der Garage addiert und in Summe dann in der Erklärung angesetzt werden ( also EG und DG der Garage) ?
Frage 2 )
Die Garage ist NICHT direkt mit dem EFH verbunden, weder mit einer Verbindungstür noch mit einer Überdachung zum EFH oder so ähnlich.
Sie steht quasi alleine da , aber schon noch in unmittelbarer Nähe zum EFH ( ca. 3-4 Meter Abstand zum EFH grob gesagt).
-Was bedeuetet auf der Homepage (Grundsteuer Bayern in den FAQ ´s / Unterpunkt Nutzflächen v. Gargen bzw. Tiefgaragen ) "räumlicher Zusammenhang" ? Wie ist das zu verstehen ?
-Was bedeutet "Gehöhren Stellplätze (...) hingegen zu einer Wohnfläche" ... .? Wann gehöhren Stellplätze denn zur Nutzfläche und wann zur Wohnfläche ?
Auf was ich hinaus will: Dürfte ich ich den Freibetrag von 50 qm ² abziehen oder nicht?
Vielen Dank für die Antworten !
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