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2 Adressen, 2 zwei Häuser, 3 Grundstücke Hessen Grundsteuerreform

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    2 Adressen, 2 zwei Häuser, 3 Grundstücke Hessen Grundsteuerreform

    Hallo zusammen,

    ich bitte um Eure Hilfe.
    Ich versuche gerade Grundsteuerreform bei ELSTER auszufüllen und habe folgendes Problem.
    Ich bin Alleineigentümer von 2 Häuser + Garten
    Mein Problem
    ich habe 2 bescheide bekommen eine für Adresse 21 eine für 21a.
    Grundstücke sind für beide Häuser gleich 25/2 Flur 14 Gartenland (sollte ich dafür vielleicht die HGrSt 3 ausfüllen?) 9/2 Flur 13 und 9/3 Flur 13. Wie im Anhang zu sehen

    Fülle ich bei jeden bescheid die 3 Grundstücke auf? oder soll ich die Fläche durch 2. Teilen ?

    Mit freundlichen Grüßen
    Katarzyna
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    #2
    Wie die zwei Einheiten aufzuteilen sind, lässt sich aus den Screenshots nicht wirklich erkennen, Landwirtschaft sehe ich da keine.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      Hallo,

      alle 3 Grundstücke haben gleiche Adresse B-strasse 21 und B-strasse 21a insgesamt 1007 m2

      ich habe 2 bescheide bekommen eine für 21 und eine für 21a es ist nirgendwo aufgeteilt wie viel m2 Grundstück gehören zum jeweiligen Adresse

      soll ich jetzt bei beiden 1007 m2 eingeben? oder muss es irgendwie aufgeteilt werden ?

      nicht dass ich später dass doppelte zahlen muss, dass möchte ich vermeiden

      Vg

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        #4
        soll ich jetzt bei beiden 1007 m2 eingeben? oder muss es irgendwie aufgeteilt werden ?
        Die Flurstücke müssen in der Anlage Grundstück einzeln erfasst und über Zähler und Nenner aufgeteilt werden, das ist richtig.

        Aber ob man da eine hälftige Aufteilung nimmt oder aufgrund der Lage der Häuser 3/5 und 2/5, kann ich nicht beurteilen.
        Freundliche Grüße
        Charlie24

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        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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          #5
          Ok. Dankeschön

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