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Grundsteuer Wohnungseigentum Wohnfläche

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    Grundsteuer Wohnungseigentum Wohnfläche

    Hallo zusammen,

    bezüglich Elster und Steuer bin ich leider blutiger Anfänger, dafür aber mit einer etwas komplexeren Wohnungseigentümergemeinschaft sowie land- und forstwirtschaftlichen Flächen gesegnet... Aber zuerst einmal habe ich ein paar Fragen betreffs WEG. Vielen Dank schon mal an die Experten für die Hilfestellung und vorab schon mal sorry für die möglicherweise etwas konfuse Fragestellung, da es mir teilweise leider bereits am Grundverständnis mangelt.

    Im Brief des Finanzamtes wird unter Aktenzeichen../.../..../.../001/4 eine Feststellungserklärung für das Objekt in BW angefordert. Diese bezieht sich auf ein Flurstück mit Haus, welches sich im WEG-Besitz von drei Eigentümern befindet. Angeschrieben wurde anscheinend aber nur ich mit dem Hinweis, dass ich weitere Verfahrensbeteiligte über den Inhalt dieses Schreibens informieren soll. Im bisherigen Grundsteuerbescheid ist unter diesem Aktenzeichen als Grundstücksart Einfamilienhaus angegeben, obwohl die WEG bereits seit über 10 Jahren besteht.
    Nun habe ich GW1 und GW2 ausgefüllt (4/32/6 - Bruchteilsgemeinschaft / 4/33 - Anredeschlüssel Wohnungseigentümergemeinschaft) und die anderen Eigentümer namentlich und mit Miteigentumsanteil angegeben.

    --> Wird anhand meinen Angaben zu den jeweiligen MEA für jeden nun entsprechend die Grundsteuer berechnet und dann den anderen beiden Parteien vom FA automatisch zugestellt?
    --> Trotz stundenlanger Suche weiß ich immer noch nicht, wo ich die Wohn- und Nutzflächen meiner Einheit angeben kann! Bisher habe ich lediglich die Gesamtgrundstücksgröße sowie die Größe meines MEA`s vermerkt. Bei GW2/1/6 habe ich angegeben, dass das Grundstück bebaut ist.
    --> GW1/7 - Empfangsvollmacht: Wen genau muss ich da angeben von den beiden anderen Eigentümern bzw. warum müssen es nicht beide sein?


    Auf dem Nachbarflurstück (Ackergrünland mit landwirtschaftlichem Gebäude), welches sich nicht in meinem Besitz befindet, ist ein Stellplatz für PKW im Grundbuch als Sondernutzung/Sondereigentum für mich vermerkt.
    --> Stellplätze im Freien müssen nicht angegeben werden, daher für mich nicht relevant?
    --> Muss der Eigentümer dieses Nachbarflurstücks die Fläche dieses Stellplatzes in seiner Erklärung zum restlichen Ackergrünland hinzurechnen?


    Neben dem WEG-Flurstück befinden sich noch zwei weitere Flurstücke Ackergrünland, die sich unter jeweils eigenem Aktenzeichen ausschließlich in meinem Besitz befinden. Zusätzlich besitze ich noch eine weitere Grünlandfläche mit Schuppen sowie zwei Waldgrundstücke.
    --> Sind für die Ackergrünlandflächen jeweils 2 gesonderte Erklärungen abzugeben oder kann ich diese zusammen mit dem Grünland und Forst als Anlage GW3 angeben?

    Vielen lieben Dank erstmal alleine für`s Durchlesen und Drübernachdenken...


    #2
    Bei Wohnungseigentum muss jeder nur seine eigene Eigentumswohnung samt den Anteilen am Flurstück erklären, dein Ansatz ist deshalb nicht richtig.

    Die anderen Wohnungseigentümer müssten ebenfalls ein Info-Schreiben erhalten haben.

    In Baden-Württemberg sind keine Wohn- und Nutzflächen zu erklären, nur die überwiegende Nutzung für Wohnzwecke ist anzugeben.

    Reine Sondernutzungen, mit denen keine Miteigentumsanteile an einem Flurstück verbunden sind, sind nicht relevant
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

    Kommentar


      #3
      Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
      Bei Wohnungseigentum muss jeder nur seine eigene Eigentumswohnung samt den Anteilen am Flurstück erklären, dein Ansatz ist deshalb nicht richtig.
      Hm ok und was genau mache ich falsch bzw. wie ist dann das korrekte Vorgehen?


      Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
      In Baden-Württemberg sind keine Wohn- und Nutzflächen zu erklären, nur die überwiegende Nutzung für Wohnzwecke ist anzugeben.

      Reine Sondernutzungen, mit denen keine Miteigentumsanteile an einem Flurstück verbunden sind, sind nicht relevant
      Ach so, danke für diese Info!

      Kommentar


        #4
        Hm ok und was genau mache ich falsch bzw. wie ist dann das korrekte Vorgehen?
        Du bist entweder Alleineigentümer deines Wohnungseigentums oder es gehört euch als Ehegatten. Angaben zu einer Gemeinschaft

        sind da nicht zu machen. Für die anderen Beteiligten ist nichts zu erklären.
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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