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Grundsteuer NRW - Gemischtes Grundstück + Garagen

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    Grundsteuer NRW - Gemischtes Grundstück + Garagen

    Hallo zusammen,
    ich habe in diesem Form leider noch keine Antwort auf meine Frage gefunden.
    Ich habe ein gemischtes Grundstück (61% Wohn- und 39% Geschäftsanteil), muss also nach Sachwert ermitteln. Zu dem Grundstück gehört ein später erstellter Anbau, der 8 Garagen enthält. Die Garagen sind z. T. Wohnungen zugeordnet, werden aber auch an andere, die nicht Wohnungsmieter sind, vermietet. Wenn ich es richtig verstanden habe, muss ich die Bruttogrundfläche ermitteln. Wie mache ich das? Berechne ich die gesamte Fläche des Garagenanbaus (inkl. Aussenmauern) oder berechne ich die Bruttogrundfläche der einzelnen Garagen, wie mir jemand erklärt hat, mit Länge x Breite x Höhe x Anzahl oder Länge x Breite x 1,5 (Faktor laut Steuerberater) x Anzahl?
    Der Gebäudeteil enthält noch einen kleinen Teil, der als Fahrradschuppen genutzt wird. Muss ich den auch angeben?
    Danke für eine Antwort
    Zuletzt geändert von rgoeddi; 15.10.2022, 22:01.

    #2
    Berechne ich die gesamte Fläche des Garagenanbaus (inkl. Aussenmauern)
    Das ist m. E. am einfachsten und das versteht man unter Bruttogrundfläche, nicht zu verwechseln mit dem umbauten Raum.

    Die Hochrechnung aus den Nutzflächen mit dem Faktor 1,5 wäre zwar eine Alternative, aber wenn ich ein komplettes Garagengebäude

    habe und kein Teileigentum erklären muss, scheint mir das nicht sinnvoll.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      Danke, das hilft mir schon weiter.
      In dem Garagengebäude ist am Anfang ein weiterer Raum von 9,6 m², der zum Abstellen von Fahrrädern genutzt wird. Muss dieser Raum mit angegeben werden?
      Grüße
      rgoeddi

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        #4
        In dem Garagengebäude ist am Anfang ein weiterer Raum von 9,6 m², der zum Abstellen von Fahrrädern genutzt wird. Muss dieser Raum mit angegeben werden?
        Es muss die Bruttogrundfläche (BGF) des gesamten Garagengebäudes angegeben werden, eine raumbezogene Betrachtungsweise

        ist da nicht vorgesehen. Die Definition der BGF findet man in der Anlage 42 zum Bewertungsgesetz: https://www.gesetze-im-internet.de/bewg/anlage_42.html
        Freundliche Grüße
        Charlie24

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          #5
          Hallo,
          ich habe noch weitere Fragen:

          1. müssen Balkone in der 2. Etage, die nicht überbaut sind, mit in die Grundfläche einbezogen werden? Wenn ja, mit der gesamten Fläche oder anteilig? (s. Foto)
          2. das Haus hat über die gesamte Länge des Hauses über dem Ladenlokal ein Vordach. Muss dieses mit in die Berechnung einbezogen werden?

          Schon mal danke für Antworten
          Grüße
          rgoeddi
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