Hallo,
in meiner Teilungserklärung steht folgendes:
100/1000 MEA an dem Grundstück
Fl.nr. 728/2 Musterstr. 8
Freifläche zu 1.724 qm,
verbunden mit dem Sondereigentum an der Wohnung
Im Teileigentumsgrundbuch des Amtsgerichts Musterhausen von Musterhausen Blatt 2333 ist folgendes
Teileigentum eingetragen:
10/1000 MEA an dem Grundstück Flnr. 728/2,
verbunden mit dem Sondereigentum an der Garage,
im Aufteilungsplan bezeichnit mit Nr. C,
Frage: Muss ich die beiden Miteigentumsanteile für die Angaben in der Grundsteuererklärung (Bayern) zusammen addieren, also
100 / 1000 + 10 / 1000 = 110 / 1000?
ich habe dann also 110 / 1000 Anteile an dem Flurstück 728/2 ?
muss ich bei "Gebäude / Gebäudeteile" die garage mit 10 / 1000 separat angeben als Nutzfläche? Wenn ja, wie viel qm sind diese 10 / 1000?
in meiner Teilungserklärung steht folgendes:
100/1000 MEA an dem Grundstück
Fl.nr. 728/2 Musterstr. 8
Freifläche zu 1.724 qm,
verbunden mit dem Sondereigentum an der Wohnung
Im Teileigentumsgrundbuch des Amtsgerichts Musterhausen von Musterhausen Blatt 2333 ist folgendes
Teileigentum eingetragen:
10/1000 MEA an dem Grundstück Flnr. 728/2,
verbunden mit dem Sondereigentum an der Garage,
im Aufteilungsplan bezeichnit mit Nr. C,
Frage: Muss ich die beiden Miteigentumsanteile für die Angaben in der Grundsteuererklärung (Bayern) zusammen addieren, also
100 / 1000 + 10 / 1000 = 110 / 1000?
ich habe dann also 110 / 1000 Anteile an dem Flurstück 728/2 ?
muss ich bei "Gebäude / Gebäudeteile" die garage mit 10 / 1000 separat angeben als Nutzfläche? Wenn ja, wie viel qm sind diese 10 / 1000?
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