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Grundsteuer SH - Restaurant mit Einliegerwohnung - Gebäudeart + Markise/Anbau&Terasse

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    Grundsteuer SH - Restaurant mit Einliegerwohnung - Gebäudeart + Markise/Anbau&Terasse

    Hallo zusammen,

    im Rahmen der Grundsteuerreform habe ich mich gefragt, um welche Gebäudeart es sich bei einem Restaurant mit Einliegerwohnung handelt. Bei der Grundstücksart habe ich "gemischt genutztes Grundstück" angegeben, da die 80-20 Aufteilung hier nicht zutrifft.

    Und zweite Frage: Es wurde eine Markise angebracht + entsprechendem Anbau/Erweiterung des Gebäudes vorgenommen (und zwar dort, wo zuvor eine Terasse war). Ziehe ich dann die qm-Fläche vom Anbau von der Terasse ab und setze dann 25% an?

    Ich würde mich sehr freuen, wenn jmd euch euch einen Hinweis/Idee hat.

    Vielen Dank!

    #2
    Die Grundstücksarten sind in § 249 BewG geregelt: https://www.gesetze-im-internet.de/bewg/__249.html

    Wenn die Terrasse verkleinert wurde und zur Wohnnutzung gehört, müsste theoretisch eine Neuberechnung erfolgen.

    Wenn aber das gesamte Grundstück im Sachwertverfahren zu bewerten ist, spielen nur Bruttogrundflächen eine Rolle.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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