Ankündigung

Einklappen
Keine Ankündigung bisher.

Bayern: Landwirtschaftliche Fläche ohne Nebenerwerb

Einklappen
X
 
  • Filter
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge

    Bayern: Landwirtschaftliche Fläche ohne Nebenerwerb

    Hallo, ich besitze eine Landw. Betriebsnummer betreibe aber keine einkommensgenerierende Landwirtschaft sondern bewirtschafte den Wald und die Wiesen komplett für mich selbst. Ist in diesem Fall die Anlage "Betrieb der Land- und Forstwirtschaft" oder Anlage "Grundstück" zu wählen ?
    Danke und schönes WE

    #2
    Ist in diesem Fall die Anlage "Betrieb der Land- und Forstwirtschaft" oder Anlage "Grundstück" zu wählen ?
    Betrieb der Land- und Forstwirtschaft ist zutreffend.

    Forstwirtschaft.jpg
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

    Kommentar


      #3
      Super. Ganz herzlichen Dank!!

      Kommentar


        #4
        Noch eine Frage: Die Flächen sind nicht nutzbar. Teils ein starke Sumpfwies, teils karges (aufgeschüttetes ) Land. Kann ich das selbst als "Geringstland" einstufen oder sind hier behörliche Einschätzungen notwendig ?

        Im Bayernatlas stehen unter tatsächler Nutzung diese Teilfächen. Ich finde kein "Mapping" zu dem im Elster-DropDown angebotenen Nutzungsoptionen.
        grafik.png
        Zuletzt geändert von somuiner; 16.10.2022, 16:43.

        Kommentar


          #5
          Eigentlich sollte die Art der Nutzung aus dem Liegenschaftskataster (Bayernatlas) ablesbar sein. Bei mir stand da bei einer Teilfläche

          Unkultivierte Fläche. Die habe ich dann bei den Nutzungen überhaupt nicht erfasst. Ich weiß ja nicht, ob es Unland oder Geringstland ist.
          Freundliche Grüße
          Charlie24

          Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
          Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

          Kommentar


            #6
            also muss die Summe der Teilflächen nicht identisch sein zur Gesamtfläche ?

            Kommentar


              #7
              also muss die Summe der Teilflächen nicht identisch sein zur Gesamtfläche ?
              Nein ! Gehölz gehört m. E. als Forstwirtschaftliche Nutzung erfasst, Waldwege müssen bis zu 5 m Breite ebenfalls dem Wald zugerechnet werden,

              Feldwege außerhalb des Waldes können ebensowenig zugeordnet werden wie unkultivierte Flächen oder Flächen gemischter Nutzung,

              wobei letztere allerdings ganz oder teilweise zu einer Hofstelle gehören könnten.
              Freundliche Grüße
              Charlie24

              Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
              Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

              Kommentar


                #8
                ok. Danke. Gruss aus Bayern.

                Kommentar

                Lädt...
                X