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Nebeneinkünfte Autor und Übungsleiter

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    Nebeneinkünfte Autor und Übungsleiter

    Guten Tag,

    ich muss in diesem Jahr zum ersten Mal auch Nebeneinkünfte angeben. Ich habe neben meiner Tätigkeit als Richter auch noch Aufsätze publiziert und dafür Autorenhonorare bekommen. Zudem habe ich eine Arbeitsgemeinschaft nebenberuflich geleitet (Veranstalter ist auch das Bundesland, in dem ich als Richter arbeite). Für letzteres dürfte der Freibetrag nach § 3 Nr. 26 EStG greifen. Gehe ich recht in der Annahme, dass es sich letztlich um Einkünfte aus selbständiger Arbeit handelt, die in Anlage S anzugeben sind?

    Für einen Hinweis wäre ich sehr verbunden.

    #2
    Gehe ich recht in der Annahme, dass es sich letztlich um Einkünfte aus selbständiger Arbeit handelt, die in Anlage S anzugeben sind?
    So ist das. In der Regel muss wegen der Autorenhonorare auch eine EÜR erstellt werden, in der in möglicherweise auch die Übungsleitervergütungen

    zu erfassen sind, wobei die aber auch Arbeitslohn sein können. Da kommt es auf die konkrete Ausgestaltung der Nebentätigkeit an.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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