Guten Tag,
ich muss in diesem Jahr zum ersten Mal auch Nebeneinkünfte angeben. Ich habe neben meiner Tätigkeit als Richter auch noch Aufsätze publiziert und dafür Autorenhonorare bekommen. Zudem habe ich eine Arbeitsgemeinschaft nebenberuflich geleitet (Veranstalter ist auch das Bundesland, in dem ich als Richter arbeite). Für letzteres dürfte der Freibetrag nach § 3 Nr. 26 EStG greifen. Gehe ich recht in der Annahme, dass es sich letztlich um Einkünfte aus selbständiger Arbeit handelt, die in Anlage S anzugeben sind?
Für einen Hinweis wäre ich sehr verbunden.
ich muss in diesem Jahr zum ersten Mal auch Nebeneinkünfte angeben. Ich habe neben meiner Tätigkeit als Richter auch noch Aufsätze publiziert und dafür Autorenhonorare bekommen. Zudem habe ich eine Arbeitsgemeinschaft nebenberuflich geleitet (Veranstalter ist auch das Bundesland, in dem ich als Richter arbeite). Für letzteres dürfte der Freibetrag nach § 3 Nr. 26 EStG greifen. Gehe ich recht in der Annahme, dass es sich letztlich um Einkünfte aus selbständiger Arbeit handelt, die in Anlage S anzugeben sind?
Für einen Hinweis wäre ich sehr verbunden.
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