Hallo, mein Elster hat die Beiträge zur Krankenversicherung "ab Kürzungsbetrag nach § 10 Abs. 1 Nr. 3 Buchst. a S. 4 EStG . -267" berechnet, auf der Festsetzung des Finanzamt -354 EUR.
Ist die Berechung von Elster falsch oder die von Finanzamt?
Ist die Berechung von Elster falsch oder die von Finanzamt?
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