Ankündigung

Einklappen
Keine Ankündigung bisher.

Einkommensteuer 2021 Beiträge zur Krankenversicherung Kürzungsbetrag

Einklappen
X
 
  • Filter
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge

    Einkommensteuer 2021 Beiträge zur Krankenversicherung Kürzungsbetrag

    Hallo, mein Elster hat die Beiträge zur Krankenversicherung "ab Kürzungsbetrag nach § 10 Abs. 1 Nr. 3 Buchst. a S. 4 EStG . -267" berechnet, auf der Festsetzung des Finanzamt -354 EUR.

    Ist die Berechung von Elster falsch oder die von Finanzamt?

    #2
    Ist die Berechung von Elster falsch oder die von Finanzamt?
    Das wissen wir nicht. Die Kürzung wegen der Krankengeldversicherung beträgt 4% der Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung.

    Wenn das Finanzamt einen höheren Kürzungsbetrag ermittelt hat als Mein ELSTER, dann sind entweder die Ausgangsbeträge unterschiedlich

    oder deine Angaben zur alleinigen Zahlung der Beiträge (Zeile 51 der Anlage Vorsorgeaufwand) waren falsch.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

    Kommentar


      #3
      Die Kürzung sind 4% des Beitrags. Da nach hiesiger Erfahrung sowohl Elster als auch das FA Prozentrechnung beherrschen, liegt es nahe, dass es weitere Abweichungen gibt.
      Insbesondere müsste das FA, wenn der Kürzungsbetrag höher ist, auch höhere Beiträge berücksichtigt haben.

      PS: alternativ könnte auch falsch angegeben worden sein, ob Beiträge einen Anspruch auf Krankengeld enthalten. Insbesondere ist die Logik hier zwischen freiwilliger und Pflicht-GKV umgedreht.
      Zuletzt geändert von multi; 16.10.2022, 18:24.

      Kommentar


        #4
        Die Daten habe ich nicht geändert und wurden von zwei Lohnsteuerbescheinigungen übernommen:

        Beiträge zur Krankenversicherung
        - Ehemann 8.702 (freiwilliger im GKK)
        - Ehefrau 4.586
        Summe Krankenversicherungsbeiträge 13.288

        dann berechnet Elster so: ab Kürzungsbetrag nach... . . . . . . . . . - 267
        FA so: - 354

        Ich denke dass die Berechnung FA doch richtig, es gab Hinweis wegen den Beiträgen KK dass FA die Beiträge nach Meldung KK angepasst hat.

        Danke für die schnellen Antworten!

        Kommentar


          #5
          Übrigens, ich habe für 2020 im MeinElster so was bekommen:

          Vergleich für 2020 übererklärte Daten / Bescheiddaten.

          aber für 2021 nicht.

          Habe ich was falsches angekreutzt? Bescheid kommt per Post sowohl 2021 als auch 2020.

          Kommentar


            #6
            Zitat von JPH Beitrag anzeigen
            Die Daten habe ich nicht geändert und wurden von zwei Lohnsteuerbescheinigungen übernommen:

            Beiträge zur Krankenversicherung
            - Ehemann 8.702 (freiwilliger im GKK)
            - Ehefrau 4.586
            Summe Krankenversicherungsbeiträge 13.288

            dann berechnet Elster so: ab Kürzungsbetrag nach... . . . . . . . . . - 267
            FA so: - 354
            Wie und wo wurde die GKV des Mannes eingeben?
            Dies kann in Zeile 11 sein (Firmenzahler) oder in Zeile 16 und 17 (Selbstzahler), und wenn der Eintrag in 17 fehlt, rechnet Elster falsch.

            Die elektronischen Bescheiddaten werden bei Mein Elster automatisch angefordert, aber es kann wohl Bearbeitungsschritte im FA geben, bei denen das Flag verloren gehen kann.

            Kommentar


              #7
              um welchen Vordruck reden wir gerade? in Anlage "Vorsorgeaufwande" zeile 11 und zeile 12

              Kommentar


                #8
                Natürlich Anlage Vorsorgeaufwendungen.
                Beiträge eines AN zur GKV haben in Zeile 12 nichts zu suchen, da dieser nach 6 Wochen Anspruch auf Krankengeld hat. Dann rechnet Elster natürlich falsch.

                Kommentar


                  #9
                  in der Lohnsteuerbescheinigung 25 hat die Firma 8.702 eingetragen und wurde deswegen in Zeile 11 übernommen. 8702 ist aber die Gesamtbeiträge.
                  In der Lohnsteuerbescheinigung 24a war steuerfreie Arbeitgeberzuschuss eingetragen. Wo soll ich die Summe eintragen? Man hat ja auf AG-Zuschuss keinen Anspruch auf Krankengeld. Deswegen habe ich so eingetragen
                  Zuletzt geändert von JPH; 16.10.2022, 20:13.

                  Kommentar


                    #10
                    Zitat von JPH Beitrag anzeigen
                    in der Lohnsteuerbescheinigung 25 hat die Firma 8.702 eingetragen und wurde deswegen in Zeile 11 übernommen. 8702 ist aber die Gesamtbeiträge.
                    In der Lohnsteuerbescheinigung 24a war steuerfreie Arbeitgeberzuschuss eingetragen. Wo soll ich die Summe eintragen? Man hat ja auf AG-Zuschuss keinen Anspruch auf Krankengeld. Deswegen habe ich so eingetragen
                    Wie "so"? Den AG-Zuschuss in Zeile 12? Das ist natürlich völlig falsch. Die AG-Zuschüsse kommen in die Zeilen 37-39, sonst nirgendwo, die Zeilen sind nun wirklich eindeutig beschriftet. Der Zuschuss wird vom Gesamtbetrag in Zeile 12 vor der Berechnung der 4% Kürzung natürlich abgezogen.

                    Vielleicht solltest du dich mal mit dem automatischen Übernehmen von Bescheinigungen beschäftigen.

                    Kommentar


                      #11
                      Die Antwort war ein Versehen .... Pensionisten erhalten ja wohl keinen "Arbeitslohn", sondern "Versorgungsbezüge". Was ist diesbezüglich in Elster in der Anlage N einzutragen?

                      Kommentar


                        #12
                        Zitat von i&k Beitrag anzeigen
                        Die Antwort war ein Versehen .... Pensionisten erhalten ja wohl keinen "Arbeitslohn", sondern "Versorgungsbezüge". Was ist diesbezüglich in Elster in der Anlage N einzutragen?
                        Was hat das jetzt mit diesem Thema Beiträge zur Krankenversicherung Kürzungsbetrag zu tun?

                        Kommentar


                          #13
                          Zitat von i&k Beitrag anzeigen
                          Die Antwort war ein Versehen .... Pensionisten erhalten ja wohl keinen "Arbeitslohn", sondern "Versorgungsbezüge". Was ist diesbezüglich in Elster in der Anlage N einzutragen?
                          Auch hier gilt das häufig gesagte: Das automatische Ausfüllen per Bescheinigungsabruf nutzen, dasnn werden die Versorgungsbezüge richtig, so dass sie als solche statt Arbeitslohn erkannt werden, in die Anlage N und evtl. KV/PV-Beiträge in die Anlage Vorsorgeaufwand eingetragen.

                          Kommentar

                          Lädt...
                          X