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Grundsteuer SH kann nicht versendet werden, berechnete/eingetr. Flächen passen nicht

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    Grundsteuer SH kann nicht versendet werden, berechnete/eingetr. Flächen passen nicht

    Hallo,
    ich habe meine Grundsteuererklärung nach meiner Auffassung entsprechend meinen Kaufunterlagen korrekt ausgefüllt, kann sie aber nun nicht abschicken.

    Im Hauptvordruck GW1 habe ich zwei Flurstücke eingetragen, von denen ich jeweils ein Teilgrundstück besitze.

    In der Anlage GW2 - 4 - Angaben zum Grund und Boden habe ich die Flächen des Grundstücks und des Stellplatzes erfasst.

    Meine reale Gesamtfläche hat 148qm (116qm + 32qm) , das Programm ist aber erst zufrieden, wenn ich 196qm als Fläche angebe.

    Lauf Kaufvertrag hat das Grundstück eine Fläche von 5262 qm und ist in 32 Teile aufgeteilt. Aber nicht alle Teilgrundstücke haben die gleiche Fläche. Die Fläche meines Mittelreihenhausgrundstücks ist laut Kaufvertrag 116 qm. 5262qm/32 ergibt aber 164qm. Plus der Stellplatz mit 32qm ergeben die 196qm.

    So möchte ich das aber nicht abschicken und für eine größere Fläche Grundsteuer bezahlen, als die ich besitze.

    Was muss ich tun, um das Formular korrekt ausfüllen zu können, so dass ich es auch abschicken kann?

    Herzliche Grüße
    Jörg

    #2
    So möchte ich das aber nicht abschicken und für eine größere Fläche Grundsteuer bezahlen, als die ich besitze.
    Da wirst du aber nichts ändern können. Rechtlich beträgt dein rechnerischer Anteil am Flurstück nun mal 164,44 m². Der tatsächliche

    Anteil, den du exklusiv besitzt, ist nicht maßgeblich. Da hätten bei der Teilung andere Miteigentumsanteile vereinbart werden müssen.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

    Kommentar


      #3
      Zitat von JMFritz Beitrag anzeigen

      Lauf Kaufvertrag hat das Grundstück eine Fläche von 5262 qm und ist in 32 Teile aufgeteilt. Aber nicht alle Teilgrundstücke haben die gleiche Fläche. Die Fläche meines Mittelreihenhausgrundstücks ist laut Kaufvertrag 116 qm. 5262qm/32 ergibt aber 164qm. Plus der Stellplatz mit 32qm ergeben die 196qm.
      Entweder in der Teilungserklärung steht, dass jedem Eigentümer 1/32 gehört, dann müssen sich die mit den kleineren Teilstücken fragen lassen, warum sie damit einverstanden waren, oder die unterschiedlichen Größen sind berücksichtigt, so dass dein Anteil 116/5262 wäre.

      Aber das können wir nicht wissen. Maßgeblich ist jedenfalls die Teilungserklärung.

      Kommentar

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