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Grundsteuer Hamburg – Angabe separater Tiefgaragenstellplatz

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    Grundsteuer Hamburg – Angabe separater Tiefgaragenstellplatz

    Hi,

    wir haben eine Eigentumswohnung und einen Stellplatz in einer Tiefgarage. Beides gehört zur selben Eigentümergemeinschaft, für Wohnung wie für den TG-Stellplatz haben wir separate Steuernummern und auch separate Eigentumsanteile. Ich mache also zwei Formulare in Elster auf. Für den TG-Stellplatz habe ich keine Daten über die Größe.
    Ist es korrekt, wenn ich für den TG-Stellplatz eine Nutzfläche von 0 m2 angebe, da 50 m2 ja frei sind? Elster gibt mir hierzu eine Warnung, aber absenden kann ich's wohl trotzdem.

    Danke und Grüße
    B.

    #2
    Ist es korrekt, wenn ich für den TG-Stellplatz eine Nutzfläche von 0 m2 angebe, da 50 m2 ja frei sind?
    Das muss funktionieren, wobei ich nicht ganz verstehe, warum es da eine Warnung gibt. In Bayern geht das ohne Warnung durch.

    Wichtiger scheint mir, in beiden Erklärungen unter Ergänzende Angaben die Zusammenlegung der beiden Einheiten zu beantragen.

    Du musst bei dem TG-Stellplatz ohnehin darauf hinweisen, dass er zur Wohnnutzung gehört, da die 50 m² nur für Wohnnutzung gelten.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      Danke erst einmal für Deine Antwort. "Warnung" war falsch - es gibt einen "Hinweis" (gelbes Warn-/Hinweissymbol). Ich gebe die ergänzenden Angaben mal dazu.

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