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Frage zu Wohnfläche bei nicht ausgebauten Räumen

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    Frage zu Wohnfläche bei nicht ausgebauten Räumen

    Guten Tag werte Forumsteilnehmer,
    Es geht um das Thema Wohnfläche bei der Grundsteuererklärung.
    Gegenstand ist ein Einfamilienhaus in Rheinland-Pfalz.

    Das Haus hat zwei Etagen, die obere Wohnung ist ausgebaut.
    Diese ist natürlich mit ihrer gesamten Wohnfläche anzugeben.

    Die untere Etage ist gegen die obere Etage nicht baulich abgeschlossen,
    daher kein Zweifamilienhaus.
    Die Hälfte der Räume der unteren Etage ist nicht bezugsfertig ausgebaut,
    d.h. es ist kein Fußboden verlegt (nur Estrich), die Decke ist der Beton des
    Rohbaus, die Wände sind lediglich mit Zementputz beschichtet. Gleiches
    gilt für den Flur, der die Räume der unteren Etage verbindet.

    Als das Haus vor 50 Jahren gebaut wurde, war in der oberen, ausgebauten Etage
    eine Elektroheizung installiert, die einige Jahre später gegen eine Öl-Zentralheizung
    ausgetauscht wurde. Im Zuge dieser Arbeiten wurden auch in den nicht ausgebauten
    Räumen Heizkörper installiert.

    Nun zu meiner Frage, müssen solche Räume bei der Grundsteuererklärung zur
    Wohnfläche hinzugerechnet werden, oder können sie weggelassen werden ?
    In der Wohnflächenverordnung findet sich der Absatz
    'Räume, die nicht den an ihre Nutzung zu stellenden Anforderungen des Bauordnungsrechts
    der Länder genügen'. Als Wohnraum sind die Zimmer in ihrem jetzigen Zustand
    nicht zu nutzen.

    Für einen Ratschlag zu dem Thema wäre ich sehr dankbar.

    Mit freundlichen Grüßen,

    PG72

    #2
    Wenn diese Räume aus welchen Gründen auch immer nie bezugsfertig ausgebaut wurden, dann fallen sie m. E. schon aufgrund § 248 BewG

    aus der Bewertung und damit auch aus der Berechnung: https://www.gesetze-im-internet.de/bewg/__248.html
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

    Kommentar


      #3
      Sehr geehrter Herr Charlie24,

      Haben Sie vielen Dank für Ihre prompte und hilfreiche Antwort.
      Der Hinweis auf den Paragraphen des Bewertungsgesetzes ist
      ein guter Ansatzpunkt.

      Ich hatte mich zu dem Thema auch schon mit der Hotline
      des für mich zuständigen Finanzamtes. Dort hat man mir
      vorgeschlagen, mit der 'Bewertungsstelle' Kontakt aufzunehmen.
      Wäre das, wenn ich Sie noch einmal um Ihre Einschätzung bitten
      dürfte, eine Möglichkeit um weitere Details zu klären ?

      Ich danke Ihnen nochmals für Ihre Unterstützung und
      verbleibe mit freundlichen Grüßen,

      PG72

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        #4
        Wäre das, wenn ich Sie noch einmal um Ihre Einschätzung bitten dürfte, eine Möglichkeit um weitere Details zu klären ?
        Da erhält man eine Einschätzung eine/s/r Sachbearbeiter/s/in aufgrund eines Telefongesprächs, wirklich verbindlich ist das nicht.

        Die Bewertungsstelle kennt sich zwar besser aus, aber ob das wirklich sinnvoll ist, kann ich nicht gut beurteilen.
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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          #5
          Sehr geehrter Herr Charlie24,

          Danke für Ihre Einschätzung, und nochmals vielen Dank für
          Ihre Hilfe zum Thema.

          Mit freundlichen Grüßen,

          PG72

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