Guten Tag werte Forumsteilnehmer,
Es geht um das Thema Wohnfläche bei der Grundsteuererklärung.
Gegenstand ist ein Einfamilienhaus in Rheinland-Pfalz.
Das Haus hat zwei Etagen, die obere Wohnung ist ausgebaut.
Diese ist natürlich mit ihrer gesamten Wohnfläche anzugeben.
Die untere Etage ist gegen die obere Etage nicht baulich abgeschlossen,
daher kein Zweifamilienhaus.
Die Hälfte der Räume der unteren Etage ist nicht bezugsfertig ausgebaut,
d.h. es ist kein Fußboden verlegt (nur Estrich), die Decke ist der Beton des
Rohbaus, die Wände sind lediglich mit Zementputz beschichtet. Gleiches
gilt für den Flur, der die Räume der unteren Etage verbindet.
Als das Haus vor 50 Jahren gebaut wurde, war in der oberen, ausgebauten Etage
eine Elektroheizung installiert, die einige Jahre später gegen eine Öl-Zentralheizung
ausgetauscht wurde. Im Zuge dieser Arbeiten wurden auch in den nicht ausgebauten
Räumen Heizkörper installiert.
Nun zu meiner Frage, müssen solche Räume bei der Grundsteuererklärung zur
Wohnfläche hinzugerechnet werden, oder können sie weggelassen werden ?
In der Wohnflächenverordnung findet sich der Absatz
'Räume, die nicht den an ihre Nutzung zu stellenden Anforderungen des Bauordnungsrechts
der Länder genügen'. Als Wohnraum sind die Zimmer in ihrem jetzigen Zustand
nicht zu nutzen.
Für einen Ratschlag zu dem Thema wäre ich sehr dankbar.
Mit freundlichen Grüßen,
PG72
Es geht um das Thema Wohnfläche bei der Grundsteuererklärung.
Gegenstand ist ein Einfamilienhaus in Rheinland-Pfalz.
Das Haus hat zwei Etagen, die obere Wohnung ist ausgebaut.
Diese ist natürlich mit ihrer gesamten Wohnfläche anzugeben.
Die untere Etage ist gegen die obere Etage nicht baulich abgeschlossen,
daher kein Zweifamilienhaus.
Die Hälfte der Räume der unteren Etage ist nicht bezugsfertig ausgebaut,
d.h. es ist kein Fußboden verlegt (nur Estrich), die Decke ist der Beton des
Rohbaus, die Wände sind lediglich mit Zementputz beschichtet. Gleiches
gilt für den Flur, der die Räume der unteren Etage verbindet.
Als das Haus vor 50 Jahren gebaut wurde, war in der oberen, ausgebauten Etage
eine Elektroheizung installiert, die einige Jahre später gegen eine Öl-Zentralheizung
ausgetauscht wurde. Im Zuge dieser Arbeiten wurden auch in den nicht ausgebauten
Räumen Heizkörper installiert.
Nun zu meiner Frage, müssen solche Räume bei der Grundsteuererklärung zur
Wohnfläche hinzugerechnet werden, oder können sie weggelassen werden ?
In der Wohnflächenverordnung findet sich der Absatz
'Räume, die nicht den an ihre Nutzung zu stellenden Anforderungen des Bauordnungsrechts
der Länder genügen'. Als Wohnraum sind die Zimmer in ihrem jetzigen Zustand
nicht zu nutzen.
Für einen Ratschlag zu dem Thema wäre ich sehr dankbar.
Mit freundlichen Grüßen,
PG72
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