Guten Morgen. Ich habe zwei Fragen zur Grundsteuerbewertung in NRW
1) Das Wohnhaus steht zusammen mit allen anderen landwirtschaftlichen Gebäuden auf einem Grundstück. Für dieses Grundstück ist im Bodenrichtwert-Portal nur eine Gesamtfläche im qm angegeben.
Welche Fläche gebe ich nun in der Grundsteuer B als Größe für die Grundstücksfläche an? da hier das wohneigentum relefant ist kann ich hier schlecht 5 ha angeben. gebe ich nur das privat genutzte Grundstück an (Wohnhaus+Garten) Dementsprechend bei der Grundsteuer A dann auch nicht die kompletten 5 ha sondern nur die Restfläche (5ha minus Fläche aus Grundsteuer B)?
2) Wenn alle landwirtschaftlichen Stallungen und Flächen vollständig verpachtet sind, muss dann trotzdem in der LuF Abgabe der Teil GW3A ausgefüllt werden oder ist der dann garnicht zu berücksichtigen und muss dann nur von dem Pächter gemacht werden?
1) Das Wohnhaus steht zusammen mit allen anderen landwirtschaftlichen Gebäuden auf einem Grundstück. Für dieses Grundstück ist im Bodenrichtwert-Portal nur eine Gesamtfläche im qm angegeben.
Welche Fläche gebe ich nun in der Grundsteuer B als Größe für die Grundstücksfläche an? da hier das wohneigentum relefant ist kann ich hier schlecht 5 ha angeben. gebe ich nur das privat genutzte Grundstück an (Wohnhaus+Garten) Dementsprechend bei der Grundsteuer A dann auch nicht die kompletten 5 ha sondern nur die Restfläche (5ha minus Fläche aus Grundsteuer B)?
2) Wenn alle landwirtschaftlichen Stallungen und Flächen vollständig verpachtet sind, muss dann trotzdem in der LuF Abgabe der Teil GW3A ausgefüllt werden oder ist der dann garnicht zu berücksichtigen und muss dann nur von dem Pächter gemacht werden?
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