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Hofstelle und verpachtete Stallungen

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    Hofstelle und verpachtete Stallungen

    Guten Morgen. Ich habe zwei Fragen zur Grundsteuerbewertung in NRW

    1) Das Wohnhaus steht zusammen mit allen anderen landwirtschaftlichen Gebäuden auf einem Grundstück. Für dieses Grundstück ist im Bodenrichtwert-Portal nur eine Gesamtfläche im qm angegeben.
    Welche Fläche gebe ich nun in der Grundsteuer B als Größe für die Grundstücksfläche an? da hier das wohneigentum relefant ist kann ich hier schlecht 5 ha angeben. gebe ich nur das privat genutzte Grundstück an (Wohnhaus+Garten) Dementsprechend bei der Grundsteuer A dann auch nicht die kompletten 5 ha sondern nur die Restfläche (5ha minus Fläche aus Grundsteuer B)?

    2) Wenn alle landwirtschaftlichen Stallungen und Flächen vollständig verpachtet sind, muss dann trotzdem in der LuF Abgabe der Teil GW3A ausgefüllt werden oder ist der dann garnicht zu berücksichtigen und muss dann nur von dem Pächter gemacht werden?

    #2
    Dementsprechend bei der Grundsteuer A dann auch nicht die kompletten 5 ha sondern nur die Restfläche (5ha minus Fläche aus Grundsteuer B)?
    Doppelt erklärt werden darf nichts, das ist klar.

    Mit dem Thema Tierhaltung habe ich mich bisher nicht befasst, das ist mir zu speziell.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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