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Statusmitteilung für Berechtigungen: Ablauf der Antragsfrist

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    Statusmitteilung für Berechtigungen: Ablauf der Antragsfrist

    Hallo zusammen, letzte Woche kam eine eMail über Elster, in der stand: die Zustimmungsfrist innerhalb der eine Entscheidung des Dateninhabers erfolgen muss, für den folgenden Antrag läuft bald ab. Ich bin auf Grund der Grundsteuererklärung ganz neu bei Elster und habe keine Ahnung, was ich hier tun soll. Ich bin offenbar der Dateninhaber und habe meinem Mann eine Berechtigung erteilt. Die Zustimmungsfrist (wo muss man zustimmen?) läuft am 19.10. ab. Vielen Dank für Hilfe, PeScha

    #2
    Die Zustimmungsfrist (wo muss man zustimmen?) läuft am 19.10. ab.
    Wenn du selbst bei Mein ELSTER registriert bist, dann solltest du unter Formulare & Leistungen > Bescheinigungen verwalten >

    > Bescheinigungen anderer Personen nachschauen, ob es da einen offenen Antrag gibt.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      Hallo Charlie 24, vielen Dank für den Hinweis. Ich habe dort die Daten gefunden und gesehen, wo man den Freischaltcode eingeben muss. Zwischenzeitlich habe ich aber auch mit der Elster-Hotline telefoniert und der freundliche Mitarbeiter hat mir erklärt, dass dieser Freischaltcode per Post kommt. Dies ist aber nie geschehen. Da wir die Berechtigung z.Zt. aber nicht brauchen, sollen wir sie ablaufen lassen und bei Bedarf neu einrichten. Vielen Dank für die Hilfe. Mit vielen Grüßen, PeScha

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        #4
        Zitat von PeScha Beitrag anzeigen
        der freundliche Mitarbeiter hat mir erklärt, dass dieser Freischaltcode per Post kommt. Dies ist aber nie geschehen.
        Die Post geht aber nicht an dich, sondern die Person, deren Daten du abrufen wolltest.

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          #5
          ... dass dieser Freischaltcode per Post kommt. Dies ist aber nie geschehen.
          Der kommt allerdings nur dann per Post, wenn die Person, um deren Bescheinigungen es geht, kein eigenes Konto bei Mein ELSTER hat.

          Ist die Person selbst bei Mein ELSTER registriert, muss sie den Antrag im eigenen Konto genehmigen. Den Bereich habe ich im Beitrag 2 genannt.
          Freundliche Grüße
          Charlie24

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            #6
            Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
            Der kommt allerdings nur dann per Post, wenn die Person, um deren Bescheinigungen es geht, kein eigenes Konto bei Mein ELSTER hat.
            Wobei fraglich ist, ob Mein Elster dann beim Antragsteller noch nach einem Freischaltcode fragt, wie es der Fall zu sein scheint.

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              #7
              Da die Adresse gleich ist und mein Mann kein eigenes Elster-Konto hat, ist der Brief wohl verloren gegangen.

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