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Wohnung und Stellplatz getrennt auf zwei Flurstücknummern

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    Wohnung und Stellplatz getrennt auf zwei Flurstücknummern

    Hallo Zusammen,

    folgender Sachverhalt liegt zu einem Grundbuchauszug vor:
    • Eigentumswohnung auf Flurstück 1 (94,39qm)
    • Stellplatz auf Flurstück 2
    Flurstück 1 = 3732qm
    Flurstück 2 = 3799qm

    Miteigentumsanteil 245 / 10000

    Zwei Fragen:
    1. Der Stellplatz ist im Grundbuch nicht in qm ausgewiesen. Kann der Miteigentumsanteil 245 / 10000 gleichermaßen für Wohnung und Stellplatz gelten?
    2. Wie gebe ich in den Stellplatz in der GW2 Feld 3 dann an?
    Vielen Dank für eure Rückmeldung und Hilfe,

    bas





    #2
    Kann der Miteigentumsanteil 245 / 10000 gleichermaßen für Wohnung und Stellplatz gelten?
    Das kann sein, auch wenn in der Praxis mit dem Sondereigentum an Stellplätzen häufig eine eigener (kleiner) Miteigentumsanteil verbunden ist.

    Wenn du mit Feld 3 die Zeile 3 von GW2 Baden-Württemberg meinst, sind dort nur die rechnerischen m²-Anteile am Grund und Boden zu

    erfassen, nach deinen Angaben wären das abgerundet immerhin 184 m², vorausgesetzt, der Miteigentumsanteil betrifft beide Flurstücke.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      Hallo Charlie24, danke für die prompte Antwort.

      ich füge mal den Grundbuchauszug mit. Für mich wird beim Miteigentumsanteil hierbei nicht unterschieden zwischen Wohnung und Stellfläche. Siehst du das anders?

      184qm zu versteuern für einen Stellplatz kann wohl nicht gerecht sein. Gibt es Einspruchsmöglichkeiten?

      BS1.png

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        #4
        184qm zu versteuern für einen Stellplatz kann wohl nicht gerecht sein. Gibt es Einspruchsmöglichkeiten?
        Meine Berechnung betrifft die Wohnung und den Stellplatz insgesamt, so ungewöhnlich ist das nicht.
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
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