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Art d. Nutzung, LuF Bayern?

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    Art d. Nutzung, LuF Bayern?

    Amtliche Fläche 1.124 m²
    Tatsächliche Nutzung 1.102 m² Gehölz
    22 m² Grünland
    Bodenschätzung 204 m² Ackerland (A), Lehm (L), Zustandsstufe (6), Verwitterung, Gesteinsböden (Vg), Bodenzahl 34, Ackerzahl 28, Ertragsmesszahl 57
    77 m² Ackerland (A), Lehm (L), Zustandsstufe (4), Verwitterung (V), Bodenzahl 56, Ackerzahl 48, Ertragsmesszahl 37
    29 m² Grünland (Gr), Lehm (L), Bodenstufe (III), Wasserstufe (3), Klimastufe 6.9° - 5.7° C (c), Grünlandgrundzahl 36, Grünlandzahl 32, Ertragsmesszahl 9
    Gesamtertragsmesszahl 103
    Frage zur Grundsteuer Bayern:
    1 Flurstück
    Welche Art der Nutzung gebe ich bei Gehölz an und welche EMZ trage ich wo ein?

    Danke für eine Auskunft.

    #2
    Grünland trägst du unter Landwirtschaftliche Nutzung ein, dort kannst du als Ertragsmesszahl ja 9 oder noch weniger eingeben.

    Wie man in deinem Fall das Gehölz erklärt, weiß ich auch nicht wirklich. Ich würde es unter Forstwirtschaftliche Nutzung erfassen.

    Offenbar sind die 281 m² Ackerland im Laufe der Zeit verbuscht. Bei so kleinen Flächen kommt ja unterm Strich nichts raus.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      Danke. Ja, das Grünland gebe ich unter Landw. Nutzung ein, dazu dann die EMZ von 9 noder weniger, das passt.

      Gehölz würde ich auch unter Geringstland oder Unland eintragen oder Forstwirtschaft. Kommt immer auf die Gegebenheiten an, da ist es mir zu schwammig von Definition her.

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        #4
        Gehölz würde ich auch unter Geringstland oder Unland eintragen oder Forstwirtschaft.
        Da gehen die Meinungen auch hier im Anwenderforum auseinander. Gegen Unland spricht m. E., dass ein Teil der Flächen ja bodengeschätzt ist.
        Freundliche Grüße
        Charlie24

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        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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          #5
          Noch eine Frage dazu, habe eine Flurstück mit 2.208 m² Fläche gemischter Nutzung (laut Bayern-Atlas), welche Art der Nutzung gebe ich hier an, weil eigentlich ist das ein Wohnhaus mit Garten?
          Soll ich es denn aus LuF weglassen und im Grundvermögen anrechnen?
          Im Bestandsverzeichnis steht zu dem Flurstück "Gebäude- und Freifläche".

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            #6
            Soll ich es denn aus LuF weglassen und im Grundvermögen anrechnen?
            Wohnhäuser samt Umgriff dürfen sicher nicht unter LuF erklärt werden, Hof- und Wirtschaftsgebäudeflächen dagegen im Rahmen von Art. 9 BayGrStG als Hofstelle.

            https://www.gesetze-bayern.de/Conten.../BayGrStG/true
            Freundliche Grüße
            Charlie24

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              #7
              Ja, ich weiß es eben nicht, ob ich es als Hofstelle mit Wohnhaus oder nur als Wohnhaus oder als reine Hofstelle angeben soll, das ist etwas unklar. Da muss ich beim Eigentümer nachfragen.
              Was ist bei LuF denn als "Fläche gemischter Nutzung" anzusehen?

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                #8
                Was ist bei LuF denn als "Fläche gemischter Nutzung" anzusehen?
                Die Angaben aus dem Liegenschaftskataster sind da wenig hilfreich. Die Flächenaufteilung zwischen einem Wohnteil und einer Hofstelle,

                so denn vorhanden, muss man selbst berechnen.
                Freundliche Grüße
                Charlie24

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                Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                  #9
                  Habe noch eine Frage zur Grundvermögen Bayern, ein halb abgerissenes Wohnhaus (nicht bewohnbar/nutzbar zum 01.01.2022) wird als bebautes oder unbebautes Grundstück bewertet?

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                    #10
                    Bei einem nicht benutzbaren Gebäude wird man das als unbebautes Grundstück erklären dürfen.
                    Freundliche Grüße
                    Charlie24

                    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                      #11
                      Hallo, habe noch eine Frage zu LuF Bayern:
                      Amtliche Fläche 1.460 m²
                      1.257m² Fläche gemischter Nutzung = Hofstelle
                      203 m² Straßenverkehr = ?

                      Welche Art der Nutzung gebe ich bei Straßenverkehr an bzw. kann ich eineGrundsteuerbefreiung angeben oder einfach weglassen?

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                        #12
                        Und noch was, im Bayern-Atlas steht ja immer eine "tatsächliche Nutzung" und "Bodenschätzung". Aber die EMZ ist oftmals ganz anders von den qm als zu den darüber stehenden Daten, kann man auch schwer zuordnen.
                        Oder hauptsache die Gesamtertragsmesszahl stimmt?

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