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Grundsteuer NRW: Eingabe für Wohneigentum

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    Grundsteuer NRW: Eingabe für Wohneigentum

    Hallo, ich benötige eine Hilfestellung über die Eingabe für Wohneigentum über Elster NRW. Privates Wohneigentum hab ich bereits abgeschlossen.


    Ein Paar Eckdaten:
    Insgesamt bestitze ich 4 Eigentumswohnung in einem Mehrfamilenhaus.
    Die Gesamtfläsche des gesamten Grundstücks ist 2482 m", je Wohnung 38m".. Bei der Teilungserklärung ist jede Wohnung zu 42,105/1000stel zu meinem Eigentum

    Habe zu jeder Wohnung einen Aktenzeichen.und zwei Gemarkung alles identisch bis auf Flurstück Zähler und bei der Fläche steht einmal die Wohnfläche beim anderen die Gesamtfläche vom Grundstück

    Bei GW1 habe ich die Gemarkung mit der gesamten Fläche des Grundstücks eingetragen..
    Bei GW2 Wohnungseigentum, Angaben zum Grund und Boden habe ich die Wohnfläche mit dem dazugehörenden Bodenrichtwert eingetragen,

    Fehlermeldung : GW1 Angaben zur Feststellung : Grund der Festelllung ist Hauptvordruck ausgewählt und bebautes Grundstück (wirtschaftliche Einheit des Grundvermögens) ebenfalls ausgewählt, aber die Prüfung zeigt eine Fehlermeldung.

    Fehlermeldung GW2: Angaben zur Grund und Boden. Da habe ich die Wohnfläche der einzelnen Wohnung eingetragen.

    Meine Frage ist:
    Wo und Wie trage ich die zwei Flurstückzahler, die Gesamtfläche des Grundstücks, die Wohnungsfläche und bei *Zur wirtschaftlichen Einheit gehörender Anteil: Zähler
    Nenner* ein? und kann man erkennen was ich Falsch gemacht hab?

    Die Eingabe der Privat genutztes Haus war im Gegensatz zur dieser Sehr einfach.

    Ich hoffe mir kann jemand helfen.
    Zuletzt geändert von L. E. Fant; 18.10.2022, 14:28. Grund: Titel geändert (war Username)

    #2
    Bei GW2 Wohnungseigentum, Angaben zum Grund und Boden habe ich die Wohnfläche mit dem dazugehörenden Bodenrichtwert eingetragen,
    Das ist ja auch falsch ! Gefragt wird nach dem m²-Anteil am Grund und Boden. Bei insgesamt 2.482 m² Flurstücksgröße und

    einem MEA von 42,105/1000-stel wären das abgerundet 104 m².
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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