Hallo,
ich bin Eigentümer eines Einfamilienhauses (Doppelhaushälfte) auf einem Erbbaugrundstück und ich zahle Erbauzins an den Grundstückseigentümer. Das Haus gehört mir alleine.
1. Frage: Hauptvordruck (GW1) Seite 4: muss ich mich als Eigentümer eintragen?
2. Frage: Anlage Grundstück (GW2): Seite 1 : Angaben zur Grundstücksart: muss ich Einfamilienhaus eintragen?
In der Hilfe steht:
"Einfamilienhaus:
Einfamilienhäuser sind Wohngrundstücke, die
3. Frage: Anlage Grundstück (GW2): Seite 8: Erbbau. Zeile 37 und 38 muss ich wohl beides ankreuzen. Wen muss ich in den Zeilen 39 - 44 eintragen? Mich selbst oder den Grundstückseigentümer, an den ich den Erbbauzins bezahle ????
Ich werde aus der Erklärung in der Hilfe nicht schlau.
Danke,
Gruß
Leo
ich bin Eigentümer eines Einfamilienhauses (Doppelhaushälfte) auf einem Erbbaugrundstück und ich zahle Erbauzins an den Grundstückseigentümer. Das Haus gehört mir alleine.
1. Frage: Hauptvordruck (GW1) Seite 4: muss ich mich als Eigentümer eintragen?
2. Frage: Anlage Grundstück (GW2): Seite 1 : Angaben zur Grundstücksart: muss ich Einfamilienhaus eintragen?
In der Hilfe steht:
"Einfamilienhaus:
Einfamilienhäuser sind Wohngrundstücke, die
- eine Wohnung enthalten und
- kein Wohnungseigentum"
3. Frage: Anlage Grundstück (GW2): Seite 8: Erbbau. Zeile 37 und 38 muss ich wohl beides ankreuzen. Wen muss ich in den Zeilen 39 - 44 eintragen? Mich selbst oder den Grundstückseigentümer, an den ich den Erbbauzins bezahle ????
Ich werde aus der Erklärung in der Hilfe nicht schlau.
Danke,
Gruß
Leo
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