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Grundsteuer NRW - Erbbaurecht

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    Grundsteuer NRW - Erbbaurecht

    Hallo,

    ich bin Eigentümer eines Einfamilienhauses (Doppelhaushälfte) auf einem Erbbaugrundstück und ich zahle Erbauzins an den Grundstückseigentümer. Das Haus gehört mir alleine.

    1. Frage: Hauptvordruck (GW1) Seite 4: muss ich mich als Eigentümer eintragen?

    2. Frage: Anlage Grundstück (GW2): Seite 1 : Angaben zur Grundstücksart: muss ich Einfamilienhaus eintragen?

    In der Hilfe steht:
    "Einfamilienhaus:

    Einfamilienhäuser sind Wohngrundstücke, die
    • eine Wohnung enthalten und
    • kein Wohnungseigentum"
    Aber es ist doch Wohnungseigentum. Ich verstehe es nicht.

    3. Frage: Anlage Grundstück (GW2): Seite 8: Erbbau. Zeile 37 und 38 muss ich wohl beides ankreuzen. Wen muss ich in den Zeilen 39 - 44 eintragen? Mich selbst oder den Grundstückseigentümer, an den ich den Erbbauzins bezahle ????

    Ich werde aus der Erklärung in der Hilfe nicht schlau.

    Danke,
    Gruß
    Leo





    #2
    1. Frage: Ja

    2. Frage: Ebenfalls ja. Ein Erbbaurecht ist kein Wohnungseigentum.

    3. Frage: Du musst nur Zeile 37 anhaken, in den Zeilen 39 ff. sind die Daten des Grundstückseigentümers einzutragen.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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