Ankündigung

Einklappen
Keine Ankündigung bisher.

Grundsteuer Hessen - Teileigentum

Einklappen
X
 
  • Filter
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge

    Grundsteuer Hessen - Teileigentum

    Hallo,

    unsere Eltern haben vor 3 Jahren das Haus an meine Schwester und mich übergeben. Es hat nun jede ein Teileigentum und Gemeinschaftseigentum. Was muss ich im Grundsteuer Hauptvordruck unter 3 - Angaben zum Eigentümer angeben? Es ist ja weder Alleineigentum noch eine eingetragene Gemeinschaft. Muss ich die Wohnfläche gesamt vom ganzen Haus angeben oder jede Wohnung getrennt? Wenn ja, wo geb ich das entsprechend ein, wem nun was gehört?

    Wäre für jede Hilfe dankbar!

    VG

    #2
    Es hat nun jede ein Teileigentum und Gemeinschaftseigentum.
    Du meinst Wohnungseigentum ? Da ist man sehr wohl Alleineigentümer, wenn einem das Wohnungseigentum allein gehört.

    Die Angaben beziehen sich ja immer auf die wirtschaftliche Einheit, für die die Erklärung erstellt wird, auch wenn das in

    Hessen nicht konkret abgefragt wird. Was die Wohnfläche angeht, erklärt man nur seine eigene Wohnung. Die Schwester

    macht das für ihre Wohnung genauso.

    Wenn ja, wo geb ich das entsprechend ein, wem nun was gehört?
    Dass dir nicht das gesamte Flurstück gehört, wird über Zähler und Nenner in Zeile 6 der Anlage Grundstück angegeben.

    Im Formular für Hessen ist die Zeilenbeschriftung von Zeile 6 leider irreführend, dort steht nämlich: "Miteigentumsanteil laut Grundbuch:
    Zähler Nenner". Gemeint ist aber auch hier der zur wirtschaftlichen Einheit gehörende Anteil.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

    Kommentar


      #3
      Die Zeilenbeschriftung ist schon korrekt, da bei Eigentumswohnungen der Miteigentumsanteil am Grundstück auch im Grundbuch mit Zähler/Nenner aufgeführt wird.
      Mit freundlichen Grüßen

      Beamtenschweiß
      ----------------------------------------------------------------------------------------------------------

      Kommentar


        #4
        Die Zeilenbeschriftung ist schon korrekt, da bei Eigentumswohnungen der Miteigentumsanteil am Grundstück auch im Grundbuch mit Zähler/Nenner aufgeführt wird.
        Wenn 15 Bundesländer die entsprechende Zeile wie folgt beschriften: Zur wirtschaftlichen Einheit gehörender Anteil: Zähler, Nenner

        dann ist die Zeilenerläuterung im Formular für Hessen tendenziell irreführend.
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

        Kommentar


          #5
          Und was interresiert jemanden aus Hessen was in anderen Bundesländern in der Erklärung steht?
          Deutscher von Geburt, Hesse dank der Gnade Gottes :-)
          Mit freundlichen Grüßen

          Beamtenschweiß
          ----------------------------------------------------------------------------------------------------------

          Kommentar

          Lädt...
          X