Hallo!
Ich brauche etwas Hilfe..
Ich möchte rückwirkend Steuererklärungen abgeben, da ich mit der Ausbildung fertig bin.
Folgende Fragen ergeben sich:
1. In einem der Jahre habe ich keine Ausbildungsvergütung erhalten, jedoch Ausbildungskosten gehabt. Ausbildungsgebühren habe ich in der Anlage Sonderausgaben Aufwendungen für die eigene Berufsausbildung eingetragen. Ich wollte noch die Pauschale für die Arbeitskleidung geltend machen. Kann ich diese ebenfalls bei Sonderausgaben eintragen oder muss ich das bei den Werbungskosten in der Anlage N geltend machen?
2. Kann ich Verpflegungsmehraufwand in der Anlage N beantragen, weil ich zur meiner Berufschule immer anreisen musste, die Woche drüben geblieben/übernachtet habe und erst am Wochenende nach Hause gefahren bin?
3. Meine Mama hat in der Anlage Kind für eines der Jahre Ausbildungsgebühren in ihrer Steuererklärung geltend gemacht. Kann ich in meiner Steuererklärung die Ausbildungsgebühren noch erwähnen oder wäre das falsch?
Besten Dank für Eure Hilfe.
Ich brauche etwas Hilfe..
Ich möchte rückwirkend Steuererklärungen abgeben, da ich mit der Ausbildung fertig bin.
Folgende Fragen ergeben sich:
1. In einem der Jahre habe ich keine Ausbildungsvergütung erhalten, jedoch Ausbildungskosten gehabt. Ausbildungsgebühren habe ich in der Anlage Sonderausgaben Aufwendungen für die eigene Berufsausbildung eingetragen. Ich wollte noch die Pauschale für die Arbeitskleidung geltend machen. Kann ich diese ebenfalls bei Sonderausgaben eintragen oder muss ich das bei den Werbungskosten in der Anlage N geltend machen?
2. Kann ich Verpflegungsmehraufwand in der Anlage N beantragen, weil ich zur meiner Berufschule immer anreisen musste, die Woche drüben geblieben/übernachtet habe und erst am Wochenende nach Hause gefahren bin?
3. Meine Mama hat in der Anlage Kind für eines der Jahre Ausbildungsgebühren in ihrer Steuererklärung geltend gemacht. Kann ich in meiner Steuererklärung die Ausbildungsgebühren noch erwähnen oder wäre das falsch?
Besten Dank für Eure Hilfe.
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