Grundsteuer - Hinweis bei korrigierter Erklärung ?

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  • Yvonne0406
    Neuer Benutzer
    • 13.10.2022
    • 4

    #1

    Grundsteuer - Hinweis bei korrigierter Erklärung ?

    Hallo Zusammen, ich habe eine Grundsteuererklärung schon versandt. Nun habe ich festgestellt, dass ich was verkehrt eingegeben habe. Wie kann ich die Erklärung ändern? Muss ich eine neue Erklärung abgeben mit einem Hinweis, dass es eine Korrektur ist?
    Danke !
  • Charlie24
    Erfahrener Benutzer
    • 14.03.2014
    • 45930

    #2
    Muss ich eine neue Erklärung abgeben mit einem Hinweis, dass es eine Korrektur ist?
    Eine neue Erklärung ja, ein Hinweis ist aber nicht erforderlich.

    Ich habe mir erlaubt, den Titel des Themas zu ändern, der Benutzername ist nicht aussagekräftig.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

    Kommentar

    • Yvonne0406
      Neuer Benutzer
      • 13.10.2022
      • 4

      #3
      Dankeschön

      Kommentar

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