Ankündigung

Einklappen
Keine Ankündigung bisher.

Grundsteuererklaerung Grundstueck mit Wohnhaus und Scheune fuer Geschaeft

Einklappen
X
 
  • Filter
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge

    Grundsteuererklaerung Grundstueck mit Wohnhaus und Scheune fuer Geschaeft

    Guten Tag,

    ersteinmal DANKE fuer dieses tolle Forum, durch das ich mich 10 Minuten gelesen habe und auch zu einigen Fragen fuendig geworden bin.


    Einzig folgender Sachverhalt ist fuer mich fraglich//auch wegen der Fehlermeldung bei ELSTER
    " Es wurden sowohl Angaben zum Ertragswert, als auch zum Sachwert gemacht."

    Wir haben ein Grundstueck zu 950qm, auf dem ein 72qm (9*8m) Wohnhaus mit 130qm Wohnflaeche steht.
    Wir haben auf dem gleichen Grundstueck eine 64qm (8*8m) grosze Scheune mit 40qm Ladenflaeche stehen, in dem bis vor 3 Jahren noch ein Laden war.

    Wir sind uns NICHT sicher ob wir wieder vermieten wollen //derzeit nutzt niemand den Laden
    oder ob wir eventuell in einigen Jahren aus der Scheune Wohnraum machen wollen bzw das ueberhaupt statthaft ist.

    Daher die Frage, was trage ich ein?

    "Gemischt genutztes Grundstueck"? und dann: Angaben bei Wohngrundstücken zum Ertragswert
    Angaben bei Wohngrundstuecken - ja, das Haus wurde 1900 gebaut, 2016 haben wir das Dach, die Elektrik und Wasser neu machen lassen, also kernsaniert?

    Aber wo taucht da die Scheune auf?

    Daher eher: Angaben bei Nichtwohngrundstücken zum Sachwert?

    Zitat Elster: Angaben bei Nichtwohngrundstücken zum Sachwert Beispiele für Nichtwohngrundstücke zum Sachwert sind:
    • Gemischt genutzte Grundstücke (Wohnhäuser mit Mischnutzung) -aber das WOHNHaus ist ja nicht die Mischnutzung, sondern die Scheune extra ...


    Ich hoffe, meine Ausführungen sind ausreichend.

    Danke fuer das Lesen und gegebenfalls Antworten!

    #2
    Wenn ich aber das hier aus dem guten Forum lese und dem nachgehe, habe ich kein gemischt genutztes Grundstueck, oder?
    grafik.png

    Kommentar


      #3
      Muss dann in diesem Kontext eventuell die Scheune gar nicht angegeben werden?grafik.png

      Ich habe das gerade mit dem sehr hilfreichen Tool gemacht und da wird ja nirgends die Scheune abgefragt ...
      Oder habe ich etwas uebersehen?
      Zuletzt geändert von paintinx; 19.10.2022, 12:20.

      Kommentar


        #4
        Ich habe das gerade mit dem sehr hilfreichen Tool gemacht und da wird ja nirgends die Scheune abgefragt ...
        Oder habe ich etwas uebersehen?
        Ich weiß nicht, ob das Tool eine teilweise geschäftliche Nutzung bei einem Einfamilienhaus überhaupt unterstützt,

        wobei natürlich auch nicht klar ist, ob diese Nutzung noch relevant ist, wenn der Laden schon 3 Jahre leer steht

        und ihr nicht wisst, was in Zukunft passieren soll. In Mein ELSTER würde man die 40 m² der Wohnfläche des

        Einfamilienhauses zuschlagen, also 170 m² Wohnfläche angeben.
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

        Kommentar


          #5
          Danke "Charlie" - das ist sehr hilfreich ... wir werden das genau so machen ... aber noch eine letzte Frage:

          Ist es dann, da die Gebaeude getrennt sind eher als 2Familienhaus zu sehen? Ist ja aber auch nicht nur EIN Haus ... danke vorab.

          grafik.png

          Kommentar


            #6
            An der Grundstücksart ändert sich nichts, das ergibt sich aus § 249 Abs. 2 BewG: https://www.gesetze-im-internet.de/bewg/__249.html

            Das geht nur nach der Anzahl der Wohnungen, die Zahl der Gebäude ist für die Grundstücksart nicht von Bedeutung.
            Freundliche Grüße
            Charlie24

            Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
            Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

            Kommentar


              #7
              Exzellent, kurz und knapp. Danke.

              Kommentar


                #8
                hmmm, wollte gerade noch ne pn schreiben aber ...

                grafik.png
                darf ich nich, sicherlich weil ich Neuling bin ... egal, dann hier:

                @charlie24: Hast mir sehr geholfen ... sehe du bist in diesen Forum viel unterwegs, Wenn du mal eine Frage zu den Themen Design und Autos hast, schreib mich an.

                Kommentar


                  #9
                  darf ich nich, sicherlich weil ich Neuling bin ... egal, dann hier:
                  Private Nachrichten dürfen die meisten Benutzer hier nicht verfassen, der Dienst wurde wegen zu vieler Spamaktivitäten schon vor Jahren gesperrt.
                  Freundliche Grüße
                  Charlie24

                  Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                  Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

                  Kommentar


                    #10
                    awww, da muss ich nun doch noch mal fragen:
                    Siehe hier //nach Lesen des Links eben:
                    grafik.png

                    Wie soll ich DAS denn verstehen? Es ist ein Einfamilienhaus, aber es ist auch Wohnungseigentum ...
                    also gilt bei mir eher:
                    Gemischt genutzte Grundstücke, da sie "Grundstücke, die teils Wohnzwecken, teils eigenen oder fremden betrieblichen oder öffentlichen Zwecken dienen und nicht Ein- und Zweifamilienhäuser, Mietwohngrundstücke, Wohnungseigentum, Teileigentum oder Geschäftsgrundstücke sind."
                    oder
                    "Sonstige bebaute Grundstücke sind solche Grundstücke, die nicht unter die Absätze 2 bis 8 fallen." - die Scheune wird ja seit 3 Jahren //und somit auch am Stichtag 1.1.2022
                    nicht mehr als Laden genutzt

                    Gruesze nochmals ...

                    Kommentar


                      #11
                      Wie soll ich DAS denn verstehen? Es ist ein Einfamilienhaus, aber es ist auch Wohnungseigentum ...
                      Man muss den Wortlaut von § 249 BewG genau beachten. Doppelhaushälften oder Reihenhäuser haben in der Regel auch nur eine Wohnung,

                      sind aber sehr oft Wohnungseigentum. Ein Einfamilienhaus bleibt auch dann ein Einfamilienhaus, wenn weniger als 50 Prozent der Wohn- und Nutzfläche

                      zu anderen als Wohnzwecken mitbenutzt wird, was in eurem Fall ja bei 130 m² Wohnfläche zu 40 m² Ladenfläche gegeben ist.
                      Freundliche Grüße
                      Charlie24

                      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                      Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

                      Kommentar

                      Lädt...
                      X