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Wie kann ich die Annahme der Vereinfachungsregelung für Fotovoltaikanlagen (Okt. 2021) innerhalb Elster dem FA übermitteln?
Habe leider im forum keine Hinweise finden können.
Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !
Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !
Nein, die Regelung gilt rückwirkend schon ab 2022. Es dürfte mit einem -hoffentlich baldigen- Anwendungsschreiben zu rechnen sein, zur Neuregelung zur Umsatzsteuer ist gerade zumindest schon mal ein Entwurfsschreiben veröffentlicht worden. Aber wenn die Politik das Gesetz natürlich erst Ende Dezember 2022 verabschiedet und bis Mitte Dezember wichtige Dinge wie beispielsweise die Rückwirkung auf 2022 noch gar nicht im Gesetzesentwurf stand, ist ein sofortiges Anwendungsschreiben nicht so wirklich realistisch, wenn auch wünschenswert und sicher mit Hochdruck in der Mache.
Schönen Gruß
Picard777
P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:
Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.
Pompesel
Antrags-Vordrucke wirst du dazu aber auch keine bekommen.
Die alte Regelung gem. BMF Schreiben vom 29.10.2021 war Einstufung als Liebhaberei auf Antrag.
Die neue Regelung nach § 3 Nr. 72 EStG ist eine Steuerfreiheit kraft Gesetz. Man hat also keine Wahl mehr ob man seine Einkünfte aus der PV Anlage weiterhin hin in der Erklärung angeben möchte oder nicht.
Die neue Regelung nach § 3 Nr. 72 EStG ist eine Steuerfreiheit kraft Gesetz. Man hat also keine Wahl mehr ob man seine Einkünfte aus der PV Anlage weiterhin hin in der Erklärung angeben möchte oder nicht.
Das ist natürlich richtig, aber irgendwie muss man das Finanzamt über die Leistung und den Standort neuer Anlagen auch ab 2023 informieren können.
Wie soll sonst beurteilt werden, ob eine Anlage unter § 3 Nr. 72 EStG fällt ? Der Fragebogen zur steuerlichen Erfassung taugt dafür in seiner gegenwärtigen Fassung nicht.
Freundliche Grüße
Charlie24
Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !
Vielen Dank für Eure Mühen, aber ich muß jetzt noch mal nachfragen.
Dem Finanzamt habe ich einen formlosen Antrag zugeschickt mit der Aussage das unsere Anlagen unter 30 kWp liegen. Bisher vielen wir durch das Raster weil wir 2 Anlagen mit einer Gesamtleistung vion 10,2 kWp haben.
Wenn dem so stattgegeben wird würde also die Abgabe der EÜR und der Afa nicht mehr notwendig sein und die Einkünfte aus der PVA wegfallen. Die Umsatzsteuererklärung ist aber noch abzugeben.
Ist das so korrekt oder habe ich da einen Fehler?
Die Umsatzsteuererklärung ist aber noch abzugeben.
So ist das ! Nach 5 bzw. 6 Jahren kannst du zur Kleinunternehmerregelung wechseln, es sei denn, du hast noch ein anderes Unternehmen.
In vielen Bundesländern wird zwar auch von Kleinunternehmern eine Umsatzsteuererklärung verlangt, aber als Kleinunternehmer spart man
die Umsatzsteuer auf den selbst verbrauchten Strom.
Freundliche Grüße
Charlie24
Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
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