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Grundsteuer NRW: Getrennter Stellplatz in einem fremden Mehrfamilienhaus

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    Grundsteuer NRW: Getrennter Stellplatz in einem fremden Mehrfamilienhaus

    Hallo zusammen,

    neben unserer Wohnung in Düsseldorf (hier habe ich bereits alles zur Grundsteuer eingeben und abschicken können) besitzen wir noch einen Autostellplatz in der Nachbarschaft. Dieser befindet sich in der Tiefgarage eines Wohnobjekts. Wie mache ich hier die Grundsteuererklärung?

    - Ist das Grundstück nun Teileigentum oder Wohnungseigentum?

    - Falls Teileigentum (davon gehe ich im Moment aus): Woher erhalte ich die Lageplannummer? In den Geodaten NRW sind nur die Flurstücksnummern verzeichnet.

    - Was ist als Gebäudeart anzugeben: Wohnhaus mit Mischnutzung? Es ist eigentlich ein ganz normales große Mehrparteienhaus, eben mit zum Teil fremdverkauften TG-Stellplätzen

    - Ist als Bruttogrundfläche die Fläche des Stellplatzes oder die des Flurstücks anzugeben?

    Fragen über Fragen... im Netz leider keine wirkliche Erklärung gefunden. Aber wir sind doch sicher nicht die Einzigen mit einem externen Stellplatz...


    Würde mich über jeden Hinweis sehr freuen :-)


    #2
    Was ist als Gebäudeart anzugeben: Wohnhaus mit Mischnutzung?
    Die Auswahl Tiefgarage steht durchaus auch zur Verfügung.

    Ist als Bruttogrundfläche die Fläche des Stellplatzes oder die des Flurstücks anzugeben?
    Eigentlich muss der Stellplatz auf Bruttogrundfläche hochgerechnet werden. Nettonutzfläche * 1,4 könnte realistisch sein.

    Das ist Teileigentum, ihr könnt aber versuchen, den eurer Wohnung zuzuordnen, wenn der räumlich in der Nähe liegt.

    Der Antrag kann unter Ergänzende Angaben gestellt werden. Was die Lageplannummer angeht: Man vergibt eine

    laufende Nummer, beginnend mit 1 oder 01.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      Vielen Dank Charlie24

      für die schnelle Antwort. Ich wollte "Tiefgarage" als Gebäudeart nicht angeben, da das Objekt ja ein Mehrfamilienhaus (über 40 Parteien) mit TG-Plätzen ist. Aber auf meine Nutzung bezogen stimmt's ja.

      Hat die Zuordnung des Stellplatzes zur Wohnung einen Vorteil?

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        #4
        Hat die Zuordnung des Stellplatzes zur Wohnung einen Vorteil?
        Der TG-Stellplatz würde dann in die Ertragswertbewertung für die Wohnung einbezogen, dabei kommt eine Nettokaltmiete von 35,00 € monatlich

        zum Ansatz. Ob das unterm Strich günstiger ist oder nicht, kann man nur sagen, wenn man alles bis zum Ende durchrechnet, es wäre aus

        meiner Sicht in jedem Fall einfacher als die jetzige Aufteilung auf 2 Einheiten.
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
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          #5
          Danke für den Vorschlag. Werde ich mal reinschreiben.

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            #6
            @Charlie24:
            Eigentlich muss der Stellplatz auf Bruttogrundfläche hochgerechnet werden. Nettonutzfläche * 1,4 könnte realistisch sein.
            Was ist der zusätzlich Anteil von 0,4, um von Netto auf Brutto zu kommen? Ist das die Wegfläche, die ich benötige, um in den Stellplatz einzufahren?
            Gruß be.assmann

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              #7
              Was ist der zusätzlich Anteil von 0,4, um von Netto auf Brutto zu kommen?
              Bei Bruttogrundflächen müssen Außenmaße von Gebäuden zugrundegelegt werden. Man könnte also das Tiefgaragengeschoss insgesamt

              nehmen und durch die Anzahl der Stellplätze teilen, dann wüsste man, welche Bruttogrundfläche auf den einzelnen TG-Stellplatz entfällt.

              Diese Gebäudemaße stehen aber oft nicht zur Verfügung, so dass man nur die Nutzfläche des Stellplatzes hochrechnen kann.
              Freundliche Grüße
              Charlie24

              Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
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