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Grundsteuer-Hessen 1Flurstück RH mit Ehepartner und 2. FS mit Teileigentum

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    Grundsteuer-Hessen 1Flurstück RH mit Ehepartner und 2. FS mit Teileigentum

    Hallo,
    verzeiht mir, wenn ich diesen Fall in der Suche übersehen habe, oder am Ende einen Denkfehler habe. Ich bin unsicher bei der Eingabe zur Grundsteuer.
    Gegeben ist: 1 Aktenzeichen,
    1. Flurstück (eigenes Grundbuchblatt) eingetragen sind meine Frau und ich je zu 1/2 - bebaut mit Reihenhaus (EFM)
    2. Flurstück (eigenes Grundbuchblatt) eingetragen sind meine Frau und ich je zu 1/40 - (un-)bebaut als Stellfläche, bzw. Garagen, etc für alle weiterentwickelt Häuser.

    Im Hauptformular (Eigentum, Anteil wirtschaftliche Einheit) habe ich meine Frau und mich je zu 1/2 angegeben) - dürfte soweit unstrittig sein.
    In der AnlageGrundstück (HGrSt 2) bin ich mir jedoch unsicher. Ich gebe beide Flurstücke an.. jeweils mit der Gesamtgröße .. und dem Miteigentumsanteil lt. Grundbuch - also wieder 1/2 und 1/40. Aber das ist dann doch unlogisch, wenn ich es parallel nicht auch für meine Frau angebe - oder muss ich summieren (1/1 und 2/40)? - oder addiert das Finanzamt aufgrund der Eigentumsverhältnisse und ich geb es wirklich nur 1mal (anteilig) an?
    Danke für euere Mühe



    #2
    In der AnlageGrundstück (HGrSt 2) bin ich mir jedoch unsicher. Ich gebe beide Flurstücke an.. jeweils mit der Gesamtgröße .. und dem Miteigentumsanteil lt. Grundbuch - also wieder 1/2 und 1/40. Aber das ist dann doch unlogisch, wenn ich es parallel nicht auch für meine Frau angebe - oder muss ich summieren (1/1 und 2/40)?
    Summieren ist schon richtig, auch in Hessen geht es um euren gemeinsamen Anteil der wirtschaftlichen Einheit an den Flurstücken.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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