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Frage zur Teileigentumgrundbuch Steuererklärung

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    Frage zur Teileigentumgrundbuch Steuererklärung

    Hallo zusammen,

    es geht um eine Eigentumswohnung .

    In Wochnungsgrundbuch und Teileigentumgrundbuch die Große sind identisch 2682m2. Die Zähler und Nenner sind verschieden.

    Wochnunggrundbuch: Zähler: 10 743 und Nenner: 156 999
    Teileigentumgrundbuch: Zähler 1731 und Nenner: 156 999

    In Wochnunggrundbuch und Teileigentumgrundbuch sind:
    1. Verkehrsfläche=1m2
    2. Gebäude=187m2
    3. Freiflasche und Verkersfläche=2494m2
    ------------------------------------------------------------
    TOTAL: 2682m2

    Ich habe die Frage zur Teileigentumgrundbuch Steuererklärung:
    Wo kann ich LagenPlan (Nummer) finden (Angabe bei Nichtwohngrundstücken zum Sachwert ). Ist es richtig, wenn ich hier die angegebenen Punkte 1-3 eingebe?
    und ist Option Wohnhäuser mit Mischnutzung für Punkte 1-3 die richtige Wahl?


    Vielen Dank für die Antwort.

    #2
    Warum willst du bei Wohnungseigentum überhaupt Angaben zum Sachwert machen ? Stellplätze oder Garagen gehören zur gleichen wirtschaftlichen Einheit
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      Hallo Charlie,

      vielen Dank für schnelle Antwort. Ich habe zwei verschiedene Aktenzeichen vom Finanzamt bekommen (eines für das Teileigentumsgrundbuch) und ein weiteres für das Wochnunggrundbuch.
      Wenn ich die Steuererklärung in Verbindung mit dem Finanzamt-Aktenzeichen (bezüglich des Teileigentumsgrundbuchs) ausfüllen möchte, habe ich zuvor Folgendes ausgewählt
      "1 - Angaben zur Grundstücksart" : Teileigentum". Ist das richtig? Oder muss ich wieder Wochnungseigentum auswählen?

      Denn als ich Teileigentum ausgewählt habe, bekam ich "Bei Nichtwohngrundstücken müssen Angaben zum Sachwert gemacht werden."
      Vielen Dank für alle Hilfe

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        #4
        Wenn die Einheiten noch getrennt laufen, musst du das Teileigentum tatsächlich zum Sachwert erklären.

        Geht es um eine Garage oder um einen TG-Stellplatz ? Die Wohnung selbst betrifft das ja nicht.

        Man braucht keine Lageplan-Nr., man vergibt für Gebäude einfach eine laufende Nummer, beginnend mit 1 oder 01.
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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          #5
          In Teileigentumgrundbuch steht:

          1731/156999 Miteigentumsanteil sind:

          1. Verkehrsfläche=1m2 (Flurstück :251/7)
          2. Gebäude und Freifläche = 187m2 (Flurstück :252/12)
          3. Verkehrsfläche =2494m2 ((Flurstück :251/6)
          ---------------------------------------------------------------------------------------------
          2682 m2 in total

          verbunden mit Sondereigentum an der im Aufteilungsplan mit Nr.3 bezeichneten Garage. Für jede Miteigentumsantail ist ein besonders Grundbuch angelegt (Blatt 8427-8453); der hier angetragene Miteigentumsanteilen ist durch die zu den anderen Miteigentumsanteilen gehörenden Sondereigentumsrechte beschränkt.
          ---------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------
          Als wir das Papier aus dem Aktenzeichen des Finanzamtes bekamen (betreffend das Teileigentumsgrundbuch), bekamen wir auch Daten aus dem Liegenschaftskataster, wo die Einträge 1-3 definiert sind.

          In Lageplan beginnend mit 1 ist z.b Garage und dort steht "Bruttogrundfläche". Die Garage Bruttogrundfläche ( Sachwert erklären) habe ich nicht (in Grundbuch), ich kann es messen.
          Ist es notwendig, dort auch Gebäude und Freiflächen (No.2) hinzuzufügen.
          Vielen, vielen Dank

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            #6
            Ist es notwendig, dort auch Gebäude und Freiflächen (No.2) hinzuzufügen.
            Die mit dem Sondereigentum an der Garage verbundenen Miteigentumsanteile betreffen alle 3 Flurstücke, also sind auch alle zu erfassen.

            Wenn alle Flurstücke den gleichen Bodenrichtwert haben, sind das für die Zeile 4 von GW2 abgerundet 29 m²

            Die Bruttogrundfläche musst du nach den Außenmaßen deiner Garage selbst ermitteln, es zählt das Gebäude.

            Ich würde unter Ergänzende Angaben die Zuordnung der Garage zur Eigentumswohnung beantragen, dann wird das

            künftig als nur eine wirtschaftliche Einheit zum Ertragswert bewertet.

            Freundliche Grüße
            Charlie24

            Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
            Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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              #7
              Vielen Dank für alle Hilfe. Sie haben mir sehr geholfen. Jetzt ist alles klar.
              Liebe Grüße,

              Kommentar

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