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Bescheinigungsabruf Kapitalerträge

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    Bescheinigungsabruf Kapitalerträge

    Schönen guten Tag,
    meine Frage: ich habe die Bescheinigungen abgerufen und sie wurden übernommen. Die übernommenen Kapitalerträge sehe ich aber nirgends in Formularen. Am Ende (vor dem Abschicken) ist die Anlage KAP in der Übersicht auch nicht mit aufgeführt. Habe ich etwas falsch gemacht?
    Gruß, Grillzombie

    #2
    Habe ich etwas falsch gemacht?
    Nein, die Bescheinigungen betreffen keine Kapitalerträge, sondern nur die aufgrund von erteilten Freistellungsaufträgen

    tatsächlich in Anspruch genommenen Sparer-Pauschbeträge. Zur Übernahme in die Anlage KAP sind die nicht geeignet.

    Die Anlage KAP muss der Einkommensteuererklärung nur in bestimmten Fällen beigefügt werden. https://www.finanzamt.bayern.de/Info...rg&c=n&d=x&t=x
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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