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Anlage SZ - Zeile 29

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    Anlage SZ - Zeile 29

    Hallo, ich bin ein freiberuflicher Englischlehrer, und habe kein separates Geschäftskonto. Also, in die Zeilen 125 und 126 von der EÜR habe ich einfach "keine" und "0" eingegeben in den Feldern für Bezeichnung und Betrag. Jetzt arbeite ich an der Anlage SZ, weil meine Schuldzinszahlungen im Jahr 2021 höher als 2050 Euro waren. Also, das Problem:

    Zeile 29 der Anlage SZ fragt nach "Niedriger Betrag aus Zeile 24 oder 28 (Übertrag in Zeile 108 der Anlage EÜR)"

    Zeile 28 wurde von der Software automatisch mit ungefähr 1200 Euro ausgefüllt, aber ich weiß nicht, wie hoch der Betrag für Zeile 24 wäre.

    Zeile 24 fordert mich auf, 6 % von entweder Zeile 16 oder Zeile 23 einzugeben.

    Zeile 16 wurde automatisch mit ungefähr 13.800 Euro ausgefüllt, aber Zeile 23 ist ein Mysterium. Da steht "Kumulierte Entnahmenüberschuss", und ich habe keine Ahnung, was das bedeutet.

    Verwirrend ist auch, dass selbst wenn ich versuche, 6 % von 13.800 in Zeile 24 einzugeben, es mich nicht lässt. Es ist einfach nicht möglich, dort etwas einzugeben.

    Danke im Voraus für eure mögliche Lösungen,
    Eric

    #2
    Jemand, der angeblich keine Entnahmen getätigt hat, kann objektiv keine sonstigen Schuldzinsen haben. Die können ja nur entstehen,

    wenn die Ausgaben über den Einnahmen lagen. Große Investitionen in Anlagevermögen hat man ja als Englischlehrer sicher nicht.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      Danke für deine Antwort, Charlie. Ich habe Studentendarlehensschulden in den Vereinigten Staaten und auch Kreditkartenschuldenzinsen. Insgesamt belaufen sie sich auf über 3000 Euro, die im Jahr 2021 gezahlt wurden. Darf ich diese Schuldenzahlungen nicht als Abzüge geltend machen?

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        #4
        "Jemand, der angeblich keine Entnahmen getätigt hat, kann objektiv keine sonstigen Schuldzinsen haben"

        Ich hatte ja Entnahmen in 2021 von meiner persönlichen Bankkonto, natürlich, aber was ist das in Bezug auf die Einkommensteuererklärung? Ich habe gar kein separates Geschäftskonto. Also, was muss ich dann in den Feldern von Zeilen 125 und 126 der Anlage EÜR eintragen? Muss ich statt „keine“ und „0“ alle Auszahlungen ab 2021 für mein persönliches Bankkonto zusammenzählen und dort die volle Summe eintragen?

        "kann objektiv keine sonstigen Schuldzinsen haben"

        Meinen Sie mit „sonstigen“ Schuldzinsen, die nicht in irgendeiner anderen Höhe liegen? Ich weiß nicht, was Sie mit "sonstigen" meinen. Es tut mir Leid.

        Ich weiß nur, dass ich über 3000 euro in Auszahlung für meine Studentendarlehensschulden und Kreditkartenschuldenzinsen in 2021 bezahlt habe.
        .

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          #5
          Ich weiß nur, dass ich über 3000 euro in Auszahlung für meine Studentendarlehensschulden und Kreditkartenschuldenzinsen in 2021 bezahlt habe.
          Und bei dem Studentendarlehen war keine Tilgung enthalten? Tilgung hätte ja mit Schuldzinsen nichts zu tun.

          Muss ich statt „keine“ und „0“ alle Auszahlungen ab 2021 für mein persönliches Bankkonto zusammenzählen und dort die volle Summe eintragen?
          In der Hilfe wird das doch erklärt:

          Dazu zählen nicht nur die durch die private Nutzung betrieblicher Wirtschaftsgüter oder Leistungen entstandenen Entnahmen, sondern auch die Geldentnahmen
          und -einlagen(zum Beispiel privat veranlasste Geldabhebung vom betrieblichen Bankkonto oder Auszahlung aus der Kasse). Sofern kein gesondertes
          betriebliches Konto besteht, stellen sämtliche Betriebseinnahmen auch Entnahmen und sämtliche Betriebsausgaben auch Einlagen dar.
          .
          Freundliche Grüße
          Charlie24

          Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
          Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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            #6
            "Und bei dem Studentendarlehen war keine Tilgung enthalten? Tilgung hätte ja mit Schuldzinsen nichts zu tun"

            Ja, ich habe jeden Monat eine Mindestzahlung zur Rückzahlung des Studiendarlehens gemacht. Sie sagen, dass Tilgung hätte mit Schuldzinsen nichts zu tun. Meinen Sie damit, dass ich habe kein Recht, die angefallenen Zinsen für mein Studiendarlehen als Abzug geltend zu machen?

            In Bezug auf die Erklärung in der Hilfe für die Zeilen 125 und 126 der Anlage EÜR:

            Da ich weder Firmenvermögen noch Firmenbankkonto habe, fällt es mir schwer, diese Erklärung auf meine Situation anzuwenden. Soll ich „Betrieblicher Wirstschaftsgüter“ gleichbedeutend mit „mein Privatvermögen“ interpretieren?

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              #7
              Korrektur: Soll ich „Betrieblicher Wirstschaftsgüter“ gleichbedeutend mit „mein persönliches Geld“ interpretieren?

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                #8
                Charlie24, Sind Sie ein offizieller Moderator dieses Forums? Ich habe gesehen, wie Sie sehr aktiv auf Fragen geantwortet haben. Ich habe das Gefühl, Sie könnten mir sehr hilfreiche und direkte Informationen geben, wenn Sie wollten, aber stattdessen scheinen Sie mich zu behandeln, als wäre ich ein Ärgernis. Ich weiß nicht, was ich falsch gemacht habe. Wo kann man nachvollziehen, was diese Zeilen 125 und 126 in einem Fall wie dem meinen bedeuten? Ich bin sicherlich nicht die einzige Person in meiner Situation. Ich habe den Thread zu diesem Thema gelesen, in dem Sie aktiv waren, und es scheint, dass die einzige Schlussfolgerung, die die Leute in einem solchen Fall ziehen können, darin besteht, "keine" und "0" zu schreiben. Das geht offenbar nicht, wenn man mit seinen Forderungen die 2050-Euro-Grenze überschreitet und dann die Anlage SZ ausfüllen muss. Aber was dann stattdessen tun? Die offizielle "Hilfe" nützt nichts, denn was dort geschrieben steht, trifft auf Menschen in meiner Situation nicht zu, zumindest nicht in klarer oder offensichtlicher Weise.

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                  #9
                  Sind Sie ein offizieller Moderator dieses Forums?
                  Das Forum hier ist ein Anwenderforum für Fragen rund um die elektronische Steuererklärung. Es gibt hier auch Anwender mit Moderatorenrechten.

                  Das ändert aber nichts daran, dass hier keine Steuerberatung erlaubt ist. Ich kann nur darauf hinweisen, was in der Hilfe zu den Zeilen 125 und 126

                  der EÜR steht. Wenn du glaubst, dass das für dich nicht gilt, ist das deine Sache. Die Rückzahlungen deines Studiendarlehens mögen durchaus

                  Betriebsausgaben sein, aber dabei musst du trennen zwischen Zinsaufwendungen und Tilgung. Tilgungsraten sind keine Zinsen, die fallen in deinem

                  Fall vermutlich unter sonstige Betriebsausgaben. Das sind aber in erster Linie Steuerrechtsfragen, die hier nicht gelöst werden können.
                  Freundliche Grüße
                  Charlie24

                  Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                  Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                    #10
                    Endlich hast du mir einige Informationen gegeben, die ich verstehen und verwenden kann. Vielen Dank.

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