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Grundsteuer Sachsen - Aktenzeichen zu Flurstück mit Garage zur Wohnnutzung

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    Grundsteuer Sachsen - Aktenzeichen zu Flurstück mit Garage zur Wohnnutzung

    Hallo,
    ich haben ein Aktenzeichen für ein Mietwohngrundstück Flur X erhalten und ein weiteres Az. für Flur Y (genau neben Flur X) auf dem sich komplett das Garagengebäude zum vermieteten Mehrfamilienhaus (auf Flur X) befindet. Die 8 Stellplätze dieser Garage sind der Wohnnutzung zuordenbar.
    Garagen die eine Wohnnutzung zuordenbar sind, dürfen nicht zum Sachwert erklärt werden.

    Frage:
    Erkläre ich für Flur Y (Garage) dann ein Mietwohngrundstück und gebe 8 Garagenstellplätze an? Problem: ohne Angabe von Wohnraum kommt dann hier die entsprechende Fehlermeldung bei Wohngrundstücken.
    Oder erkläre ich ein sonstiges bebautes Grundstück zum Sachwert und gebe im Hauptvordruck unter ergänzende Angaben an, dass dieses bebaute Grundstück nicht zum Sachwert bewertet werden darf und beantrage zugleich, dass die 8 Stellplätze der Wohnnutzung (Flur X) zuzuordnen und dort zu berücksichtigen sind?

    Vielen Dank.

    #2
    Erkläre ich für Flur Y (Garage) dann ein Mietwohngrundstück und gebe 8 Garagenstellplätze an?
    Solange du 2 Aktenzeichen hast, funktioniert das nicht unbedingt. Die Garageneinheit muss mit dem Mietwohngrundstück zu

    nur einer wirtschaftlichen Einheit zusammengeführt werden. Du musst mit deinem Finanzamt klären, ob du jetzt 2 Erklärungen

    einreichen sollst und dort unter Ergänzende Angaben die Zusammenführung unter dem Aktenzeichen des Mietwohngrundstücks

    beantragst oder ob du jetzt nur eine Erklärung für das Mietwohngrundstück abgibst und die Garagen gleich dort mit erklären darfst.

    Auch da sind Ergänzende Angaben erforderlich, damit das Finanzamt die bisherige wirtschaftliche Einheit Garagengebäude aufhebt.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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