Hallo,
ich haben ein Aktenzeichen für ein Mietwohngrundstück Flur X erhalten und ein weiteres Az. für Flur Y (genau neben Flur X) auf dem sich komplett das Garagengebäude zum vermieteten Mehrfamilienhaus (auf Flur X) befindet. Die 8 Stellplätze dieser Garage sind der Wohnnutzung zuordenbar.
Garagen die eine Wohnnutzung zuordenbar sind, dürfen nicht zum Sachwert erklärt werden.
Frage:
Erkläre ich für Flur Y (Garage) dann ein Mietwohngrundstück und gebe 8 Garagenstellplätze an? Problem: ohne Angabe von Wohnraum kommt dann hier die entsprechende Fehlermeldung bei Wohngrundstücken.
Oder erkläre ich ein sonstiges bebautes Grundstück zum Sachwert und gebe im Hauptvordruck unter ergänzende Angaben an, dass dieses bebaute Grundstück nicht zum Sachwert bewertet werden darf und beantrage zugleich, dass die 8 Stellplätze der Wohnnutzung (Flur X) zuzuordnen und dort zu berücksichtigen sind?
Vielen Dank.
ich haben ein Aktenzeichen für ein Mietwohngrundstück Flur X erhalten und ein weiteres Az. für Flur Y (genau neben Flur X) auf dem sich komplett das Garagengebäude zum vermieteten Mehrfamilienhaus (auf Flur X) befindet. Die 8 Stellplätze dieser Garage sind der Wohnnutzung zuordenbar.
Garagen die eine Wohnnutzung zuordenbar sind, dürfen nicht zum Sachwert erklärt werden.
Frage:
Erkläre ich für Flur Y (Garage) dann ein Mietwohngrundstück und gebe 8 Garagenstellplätze an? Problem: ohne Angabe von Wohnraum kommt dann hier die entsprechende Fehlermeldung bei Wohngrundstücken.
Oder erkläre ich ein sonstiges bebautes Grundstück zum Sachwert und gebe im Hauptvordruck unter ergänzende Angaben an, dass dieses bebaute Grundstück nicht zum Sachwert bewertet werden darf und beantrage zugleich, dass die 8 Stellplätze der Wohnnutzung (Flur X) zuzuordnen und dort zu berücksichtigen sind?
Vielen Dank.
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