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Wo werden bei den Einkünften aus Verpachtung die Werbungskosten eingetragen?

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    Wo werden bei den Einkünften aus Verpachtung die Werbungskosten eingetragen?

    Hallo zusammen,

    nachdem ich lange gesucht habe und nichts darüber gefunden habe, stelle ich hier meine Frage:

    Mein Mann hat verpachtetes Ackerland geerbt. Die Pachteinnahmen habe ich in Anlage V - 3. andere Einkünfte - Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung unbebauter Grundstücke, von anderem unbeweglichen Vermögen, von Sachinbegriffen sowie aus Überlassung von Rechten eingetragen. Wo kann ich die Werbungskosten, z. B. Grundsteuer dafür eintragen?

    Elster Online Jahr 2021
    Danke für Eure Mühe!

    Gruß

    Alexandra
    Zuletzt geändert von ganga; 22.10.2022, 21:31.

    #2
    Einkünfte ist gleich Einnahmen minus Ausgaben. Eine Möglichkeit, die Einnahmen und die Ausgaben explizit anzugeben, ist hier nicht vorgesehen.

    Kommentar


      #3
      Wo kann ich die Werbungskosten, z. B. Grundsteuer dafür eintragen?
      Nachdem sich Pachtpreise und die Grundsteuer A nicht so häufig ändern, habe ich vor Jahren mal eine Aufstellung an das Finanzamt geschickt,

      die die Einnahmen aufgeschlüsselt nach Pächtern und auch die Grundsteuer A enthielt und gebe seitdem in der Textzeile nur noch an:

      Einkünfte aus der Verpachtung von Ackerland 20XX. Das hat meinem Finanzamt gereicht. Man kann so eine Aufstellung auch über

      die Belegnachreichung von Mein ELSTER hochladen.
      Freundliche Grüße
      Charlie24

      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
      Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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